Ludwigsburg-Eine Richterin des Ludwigsburger Amtsgerichts hat die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Das berichtet die Ludwigsburger Kreiszeitung. Dabei ging es in dem Fall eigentlich um die Frage, ob der Angeklagte gegen Corona-Abstandsregeln verstoßen hatte.
Der Mann wurde Ende Januar angeklagt, weil er im vergangenen Mai gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben soll. Anstatt nur mit einer Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammt, soll er mit zwei weiteren Menschen in der Ludwigsburger Innenstadt unterwegs gewesen sein. Außerdem soll er dabei nicht auf die Sicherheitsabstände geachtet haben. Der Mann bekam einen Bußgeldbescheid. Er weigerte sich jedoch, diesen zu zahlen, weswegen die Sache vor Gericht ging.
Richterin: Mit Grundsätzen der Gefahrenabwehr hat das nichts mehr gemein
Laut dem Zeitungsbericht sprach die Richterin den Mann nicht nur frei, sondern nutzte die Urteilsbegründung auch für eine Art Generalabrechnung mit der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese sei verfassungswidrig. Über die Verordnung habe kein Parlament entschieden. Außerdem seien die Verbote viel zu weit gefasst worden, ohne konkrete Orte zu nennen, an denen sie gelten. Bei der schnellen Änderung der Corona-Verordnungen könne von niemandem erwartet werden, zu wissen, welche Regeln an einem bestimmten Tag gegolten haben, so die Richterin. Mit den Grundsätzen der Gefahrenabwehr habe dies nichts mehr gemein. Die Richterin sah durch die Corona-Verordnung zudem einen viel zu starken Eingriff in die Grundrechte.
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Dass eine Richterin am Ludwigsburger Amtsgericht zur Klärung dieses Einzelfalles sehr weit ausgeholt und den Rechtsstaat infrage stellt, sei zulässig, zitiert die Stuttgarter Zeitung einen Sprecher des Amtsgerichts. Der Sprecher verwies auf die richterliche Unabhängigkeit. Er glaube jedoch nicht, dass die Entscheidung als Präzedenzfall dienen wird: „Dieses Urteil hat nur Gültigkeit für dieses einzelne Verfahren.“ Um das Urteil rechtsverbindlich heranziehen zu können, hätte es in höherer Instanz fallen müssen. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Urteil die richterliche Praxis in Fällen von Verstößen gegen aktuell geltende Corona-Richtlinien beeinflusse.
Der Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig.
