Rollstuhlfahrer vor U-Bahn gestoßen: 69-Jähriger verurteilt
Auslöser war ein Streit über eine Flasche Schnaps. Das Opfer wurde nur leicht verletzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frankfurt-Weil er einen Rollstuhlfahrer auf das Gleisbett der U-Bahn gestoßen hat, ist ein 69-Jähriger vom Frankfurter Landgericht zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aus.
Der Angeklagte hatte in dem Prozess eingeräumt, den 32-Jährigen im Januar nach einem Streit über eine Flasche Schnaps auf die Gleise gestoßen zu haben. Ein später eintreffender U-Bahn-Triebwagen konnte rechtzeitig bremsen. Dass es bei ein paar Abschürfungen am Ellenbogen des Opfers geblieben sei, grenze „an ein Wunder“, hieß es im Urteil.
Täter ertränkte 2001 seine Verlobte
Der Angeklagte soll das Geschehen nach der Tat vom Bahnsteig gegenüber aus unbeeindruckt beobachtet haben. Die Polizei nahm ihn später fest. Wichtigstes Beweismittel der Staatsanwaltschaft war eine Videoaufzeichnung, die den Mann bei dem Stoß zeigte.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich in ihrem Plädoyer für eine achtjährige Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Maßgeblich für diese Entscheidung war die Tatsache, dass der Mann 2001 seine Verlobte in der Badewanne ertränkt hatte und deshalb bereits zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden war.
Weil er die anschließende Haftzeit nicht dazu verwendet habe, an sich zu arbeiten und Therapiemöglichkeiten zu nutzen, müsse auch weiterhin von einer großen Gefährlichkeit des „äußerst empathielosen und dissozialen Mannes“ ausgegangen werden, sagte der vorsitzende Richter. Zudem habe er einen Hang zum Alkohol- und Tablettenmissbrauch.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Auch zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte laut Gutachten rund 2,5 Promille Alkohol im Blut - an der vollständigen Schuld- und Steuerungsfähigkeit änderte dies laut Urteil allerdings nichts.
Die Verteidigung hatte bei der Tat keinen Tötungsvorsatz gesehen und deshalb lediglich vier Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Auch eine Sicherungsverwahrung lehnte die Rechtsanwältin ab. Sie erwägt nun Revision beim Bundesgerichtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.