Gericht weist Rosneft-Klage gegen Treuhandverwaltung von Schwedt ab
Die PCK-Raffinerie in Schwedt bleibt unter Treuhandverwaltung des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft zurück.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft durch die Bundesnetzagentur für rechtmäßig erklärt. Es wies die Klage von Rosneft gegen die Bundesregierung am Dienstag in Leipzig als unbegründet ab. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die beiden Firmen im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung gestellt (Az. BVerwG 8 A 2.22).
Das Ministerium begründete dies mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern aufkündigen wollten. Gegen die Anordnung zog Rosneft vor Gericht.
Das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist, gab dem Ministerium aber nun recht. Es habe Hinweise auf einen möglichen Entzug von Kapital gegeben, erklärte es. Die Firmen sind Mehrheitseignerinnen der bedeutenden PCK-Ölraffinerie in Brandenburg. Die Treuhandverwaltung war zunächst für ein halbes Jahr bis zum 15. März angeordnet worden und könnte nun verlängert werden.
Die deutsche Tochter des russischen Staatskonzerns hatte sich juristisch gegen die Treuhandschaft durch die Bundesnetzagentur über zwei ihrer Firmen gewehrt.
Habeck: „Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit“
„Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit und die Zukunft der PCK Schwedt“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Die Versorgungssicherheit ist oberste Priorität und daher handlungsleitend. Sie sicherzustellen war und ist Zweck der Treuhandverwaltung.“
Der Bund hatte im September die Treuhandverwaltung über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing verhängt. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der PCK-Raffinerie. Das bedeutet, die Bundesnetzagentur hat im Auftrag der Bundesregierung das Sagen bei den beiden Rosneft-Töchtern und in der Raffinerie. Die Treuhandverwaltung wäre ohne Verlängerung am 15. März abgelaufen, also an diesem Mittwoch.
