Russland-Sanktionen: Bisher 95 Millionen Euro eingefroren
Deutschland hat Strafmaßnahmen gegen russische Oligarchen beschlossen. Das Bundesfinanzministerium gibt nun Auskunft über die Höhe eingefrorener Geldbeträge.

Durch die Sanktionen gegen Russland sind nach Angaben der Bundesregierung bisher rund 95,5 Millionen Euro an Geldern eingefroren worden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums an den Linke-Abgeordneten Pascal Meiser hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorlag. Demnach wurde diese Summe von inländischen Kreditinstituten an die Deutsche Bundesbank gemeldet.
Zuerst hatte die ARD über das Ergebnis der Anfrage berichtet. Die Bundesregierung veröffentlichte damit erstmals seit Beginn des Ukraine-Kriegs eine Summe zu den Sanktionsfolgen in Deutschland. Die EU hatte Ende Februar Strafmaßnahmen gegen russische Oligarchen und weitere Menschen aus dem Umfeld von Russlands Präsident Wladimir Putin beschlossen.
Der Abgeordnete Meiser hatte auch nach der „Gesamtzahl der Personen, Organisationen und Einrichtungen“ gefragt, die durch die Sanktionen betroffen sind, sowie um eine Einzelaufstellung der Sanktionierten mit den jeweils eingefrorenen Summen gebeten. Diese Angaben wollte das Ministerium nicht veröffentlichten.
„Weitere Details, auch zu operativen Erkenntnissen, können nicht offengelegt werden“, schrieb der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar (FDP) an Meiser. „Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftig sind, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens mit Blick auf den potenziellen Schaden nicht hingenommen werden kann.“
Auch eine Hinterlegung der Informationen in der Geheimschutzstelle des Bundestags scheide aus, hieß es. „Denn durch ein Bekanntwerden der angeforderten Informationen und Auskünfte würde der Erfolg der im europäischen Rahmen beschlossenen Sanktionsmaßnahmen konkret gefährdet. Insbesondere könnten Betroffene ihre Vermögenswerte ggf. dem Sanktionsreglement entziehen.“
