Berlin-Der Streit wegen einer sexistischen Passage zwischen Sawsan Chebli und Roland Tichy geht in die nächste Runde. Die SPD-Politikerin geht nach eigenen Angaben nun juristisch gegen den rechtslastigen Herausgeber vor. „Mir ist es wichtig zu zeigen, dass wir uns Sexismus nicht gefallen lassen müssen, sondern uns dagegen wehren und ja, auch juristisch dagegen vorgehen. Ich hoffe, dass ich damit auch anderen Frauen Mut mache, ihre Stimme zu erheben und Sexismus nicht länger wegzulächeln aus Angst, die Spaßverderberin zu sein“, sagte sie der Berliner Zeitung.
In dem von Roland Tichy herausgegebenen Magazin Tichys Einblick stand kürzlich in Bezug auf die SPD-Politikerin und Berlins Staatssekretärin: „Was spricht für Sawsan?(...) Befreundete Journalistinnen haben bislang nur den G-Punkt als Pluspunkt feststellen können in der Spezialdemokratischen Partei der alten Männer.“ Daraufhin hatte die Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU), aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung gekündigt. Der noch amtierende Stiftungspräsident Tichy verzichtete als Reaktion darauf, bei der kommenden Präsidenten-Wahl der Stiftung erneut anzutreten. Nun droht dem Verleger auch juristischer Ärger.
Gehe jetzt auch juristisch gegen Tichy vor. @schertzbergmann pic.twitter.com/oaF5LJYu6O
— Sawsan Chebli (@SawsanChebli) September 28, 2020
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„Gehe jetzt auch juristisch gegen Tichy vor“, teilte Chebli am Montag via Twitter mit. Es bedürfe „keiner weiteren Erläuterung“, dass mit dem Artikel „eine moralische, aber auch rechtliche Grenze überschritten wird, die durch nichts, aber auch gar nichts zu rechtfertigen ist“, heißt es in dem Schreiben der Anwaltskanzlei Schertz Bergmann. Chebli werde durch die Formulierung „in besonders sexistischer Art und Weise herabgewürdigt“.
Die Kanzlei fordert Tichy im Namen Cheblis nun auf, sich zu verpflichten, die sexistische Passage nicht mehr zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Diese Unterlassungserklärung „erwarten wir sowohl vom Verlag als auch von dem verantwortlichen Herausgeber“, heißt es in dem Anwaltsbrief weiter.
Als Frist wird Mittwoch, der 30. September genannt.