Schiedsgericht: Gerhard Schröder darf SPD-Mitglied bleiben
Wegen seiner Russland-Nähe strebten einige SPD-Mitglieder Gerhard Schröders Ausschluss an. Doch ein Schiedsgericht lehnte das in zweiter Instanz ab.

Altkanzler Gerhard Schröder darf SPD-Mitglied bleiben. Wie der Spiegel berichtet, wurde ein Antrag, ihn aus der SPD auszuschließen, von einem Schiedsgericht in zweiter Instanz abgelehnt. Die Bezirksschiedskommission Hannover fasste einen entsprechenden Beschluss, aus dem das Nachrichtenmagazin zitiert.
Schröder war im Jahr 2022 wegen seiner Äußerungen zum Ukraine-Krieg und seiner früheren geschäftlichen Tätigkeiten für russische Unternehmen in der SPD in die Kritik geraten. Mehrere Parteigliederungen hatten daraufhin ein Ausschlussverfahren gegen ihn auf den Weg gebracht, das zunächst von der Schiedskommission des Unterbezirks Hannover abgelehnt worden war. Nun wurde auch die Berufung vollumfänglich abgelehnt.
Die Anträge seien „nicht begründet“, heißt es in dem Beschluss, aus dem der Spiegel zitiert. „Ein Parteiordnungsverfahren kann ausschließlich auf die in § 35 Abs. 1 SchO genannten Gründe gestützt werden. Dazu müsste der Antragsgegner gegen Statuten, Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht, bzw. die innerparteiliche Solidarität außer Acht gelassen haben. Dies lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen.“
