Schießerei in Berlin: Clan lockte Schützen wegen Schulden in die Falle

Weil der 30-Jährige Todesangst hatte, zog er eine Waffe und schoss auf drei Clan-Mitglieder. Der Angeklagte wurde nun zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt. 

Schwerbewaffnete Polizisten beziehen am Tatort an der Stresemannstraße in Kreuzberg Stellung. Auf dem Hinterhof einer Spielhalle gab es am zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 eine Schießerei. 
Schwerbewaffnete Polizisten beziehen am Tatort an der Stresemannstraße in Kreuzberg Stellung. Auf dem Hinterhof einer Spielhalle gab es am zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 eine Schießerei. Imago/Jürgen Held

Berlin-Nach einer Schießerei im Berliner Clanmilieu mit mehreren Verletzten ist ein 30-Jähriger zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den Angeklagten am Donnerstag des versuchten Totschlags sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Vier Schüsse habe er auf einen 41-jährigen Kontrahenten abgefeuert, der ohne Schusswaffe gewesen sein und weglaufen wollte, begründeten die Richter. 

Das Gericht habe berücksichtigt, dass der Angeklagte zuvor in eine Falle gelockt und durch bewaffnete Männer bedroht worden sei. Dem 30-Jährigen war zunächst versuchter Mord in drei Fällen zur Last gelegt worden.

Bei den Schüssen auf den 41-Jährigen habe weder Notwehr noch ein entschuldigender Notstand vorgelegen, hieß es weiter im Urteil. Bei sieben weiteren Schüssen, durch die der Angeklagte unmittelbar zuvor zwei weitere Kontrahenten erheblich verletzt hatte, „mag das anders zu werten sein“. Diese beiden Fälle hatte das Gericht zuvor zur gesonderten Verhandlung abgetrennt.

Berliner Clan-Mitglieder kamen mit Pistole, Machete und Pfefferspray

Die drei Männer, die der in der Hauptstadt lebende Italiener in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag 2020 auf dem Hinterhof einer Spielhalle im Stadtteil Kreuzberg angeschossen hatte, sind laut Staatsanwaltschaft dem kriminellen Milieu arabischstämmiger Großfamilien zuzuordnen. Einer der drei Clan-Mitglieder sei mit einer Pistole, ein anderer mit einer Machete und der dritte Mann mit einem Pfefferspray bewaffnet gewesen, so das Gericht.

Nach den ersten Schüssen des Angeklagten habe einer der Verletzten zurückgeschossen und den Italiener am Bein getroffen. Der Angeklagte berief sich auf eine Notwehr. Er sei in eine Falle gelockt, von drei bewaffneten Kontrahenten bedroht, geschlagen und zur Zahlung angeblicher Spielschulden aufgefordert worden, so der Italiener. Er habe nicht töten wollen und auf die Beine geschossen.

Angeklagter: Clan wollte mich mit einer Kugel bestrafen

Nach Attacken in der Spielhalle hätten die mit Pistole und Machete bewaffneten Männer den Angeklagten im Hof erneut bedroht, so das Gericht. Er werde zur Strafe eine Kugel bekommen, sei angekündigt worden. In Angst um sein Leben habe er geschossen. Die letzten vier Kugeln, die den fliehenden 41-Jährigen trafen, seien allerdings als versuchter Totschlag zu bestrafen. Dabei sei das Gericht wegen der Vorgeschichte von einem minderschweren Fall ausgegangen.

Die Staatsanwältin hatte fünfeinhalb Jahre Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.