Berlin-Rund 380 verurteilte Straftäter müssen ihre Haftstrafen antreten, nachdem sie aufgrund der Corona-Pandemie die letzten vier Monate zunächst in Freiheit bleiben konnten. Die künftigen Häftlinge kämen aber nicht alle an einem Tag, die Aufforderung zum Haftantritt verschicke die Staatsanwaltschaft sukzessive, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung der dpa am Mittwoch. Bei 384 Verurteilten sei die anzutretende Haft am 15. März ausgesetzt worden, so der Sprecher weiter. Die Justiz wollte so verhindern, dass das Coronavirus von außen in die Gefängnisse getragen wird.
Wer sich jetzt zur Haft meldet, muss zunächst 14 Tage in Quarantäne. Dafür werden auch die neu aufgebauten Isolierstationen genutzt. Es geht um Verurteilte mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und mit Jugendstrafen von bis zu zwei Jahren. Den Infektionsschutz koordinierten die Vollzugsanstalten in eigener Verantwortung, hieß es weiter. Bedienstete erhielten demnach eine persönliche Schutzausrüstung, so die dpa.
Die Justiz rechnet aber nicht damit, dass sich alle Verurteilten freiwillig zur Haft melden. Wer der Ladung nicht nachkomme, werde per Fahndung gesucht, hieß es am Mittwoch.
Senator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuvor betont, dass die Berliner Justiz bisher „durchaus erfolgreich“ durch die Krise gekommen sei. In den geschlossenen Anstalten habe es keinen einzigen Infizierten gegeben, im offenen Vollzug zwei Fälle. In der vergangenen Woche saßen in Berlin 3040 Gefangene hinter Gittern, nach dpa-Angaben ein historischer Tiefstand.