Senator Geisel zufrieden mit neuem Versammlungsgesetz

Für Demonstrationen gelten seit Sonntag neue Regeln. Das Vermummungsverbot wird gelockert. Polizeikräfte müssen sich hingegen klar zu erkennen geben.

Andreas Geisel (SPD), der Berliner Innensenator.
Andreas Geisel (SPD), der Berliner Innensenator.dpa/Fabian Sommer

Berlin-In Berlin gilt seit Sonntag das neue Versammlungsfreiheitsgesetz. Innensenator Andreas Geisel (SPD) teilte auf Twitter mit, endlich gebe es ein fortschrittliches Gesetz für die Demo-Hauptstadt. Damit würden Freiheitsrechte gestärkt. Zudem bekomme die Polizei klare Rechtsgrundlagen. In Berlin gibt es jährlich mehr als 5000 Demonstrationen. Das Gesetz war nach langer Diskussion vor rund zwei Wochen mit rot-rot-grüner Mehrheit vom Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Auch in der Regierungskoalition hatte es zuvor Diskussionen um das Gesetz gegeben, das an einigen Stellen liberaler ist als das bisherige.

Das sogenannte Vermummungsverbot wird gelockert. Demnach ist es jetzt nur noch möglich, Vermummungen zu untersagen, wenn es eine entsprechende Anordnung der zuständigen Behörde gegeben hat. Grünen-Abgeordneter Benedikt Lux hatte in der Parlamentsdebatte darauf hingewiesen, dass es bisher verboten war, sich bei einer Demonstration zur Agrarpolitik als Hühnchen zu verkleiden. Das gilt künftig nicht mehr als Verstoß gegen das Vermummungsverbot.

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Demos künftig auch in Bahnhöfen und Einkaufszentren möglich

Bereits zwei Personen können den Schutz des Versammlungsgrundrechtes in Anspruch nehmen. Demonstrationen sind nun auch auf Verkehrsflächen wie in Bahnhöfen oder in Einkaufszentren möglich. Laut neuem Gesetz müssen sich Polizeikräfte auf Versammlungen zu erkennen geben. Darüber hinaus dürfen sie Teilnehmer nur noch offen filmen und auch nur „zur Gefahrenabwehr“. Verdeckte Aufnahmen von Zivilbeamten sind damit nicht mehr zulässig – diese Neuregelung hatten sowohl die Opposition als auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert. Bei Demonstrationen muss die Versammlungsbehörde Ort, Zeit und Streckenverlauf nun veröffentlichen.

In Berlin gibt es das Deeskalationsgebot für die Polizei bereits seit langem. Bundesweit einmalig ist es nun gesetzlich verankert: Wenn eine Situation bei Einsätzen zu eskalieren droht, soll die Polizei dem möglichst gewaltfrei entgegenwirken.

Leichter soll es werden, sogenannte Hassdemonstrationen zu verbieten. Das gilt etwa im Fall von volksverhetzenden Versammlungen, wenn es dort zur Aufstachelung von Hass oder Gewalttaten kommt. Das Gleiche gilt für Demonstrationen, die die NS-Zeit verherrlichen.