Silvester in Paris: Corona-Maskenpflicht auf offener Straße

Bürger müssen zwischen 31. Dezember und 3. Januar auch auf offener Straße eine Maske tragen. Zudem drohen neue Strafen bei Verstoß gegen die Homeoffice-Pflicht.

Paris: Menschen mit Corona-Masken gehen am Eiffelturm spazieren.
Paris: Menschen mit Corona-Masken gehen am Eiffelturm spazieren.dpa/XinHua/Gao Jing

Paris-Als Reaktion auf steigende Corona-Infektionszahlen wird die Maskenpflicht in Paris ausgeweitet. Vom 31. Dezember (18 Uhr) bis 3. Januar (6 Uhr) muss der bislang nur in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln nötige Mund-Nasen-Schutz nun auch auf offener Straße getragen werden, wie die Stadtverwaltung am Mittwochabend bekanntgab. 

„Gruppenweiser Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit“ ist in diesem Zeitraum untersagt, Verstöße können mit 135 Euro Bußgeld geahndet werden. An besonders frequentierten Orten wie den Ufern der Seine und rund um den Pracht-Boulevard Champs-Élysées gilt in der Silvesternacht sogar ein komplettes Alkoholverbot. Fast 9000 Polizisten und Soldaten sollen darüber wachen, dass die verschärften Regeln eingehalten werden. Das geplante Feuerwerk und Konzert auf der Champs-Élysées war bereits zuvor wegen der steigenden Zahl von Neuinfektionen abgesagt worden. 

Frankreich plant Bußgeld bei Verstößen gegen Homeoffice-Pflicht

Frankreichs Regierung will im Kampf gegen die steigenden Corona-Fallzahlen zudem mit Strafzahlungen gegen Firmen vorgehen, die trotz Pflicht kein Homeoffice ermöglichen. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sollen möglich sein, sagte Arbeitsministerin Élisabeth Borne am Donnerstag im Sender LCI. Pro Beschäftigten solle auf Unternehmen eine Strafe von bis zu 1000 Euro zukommen können. Eine entsprechende Regelung wolle die Regierung in ein Gesetzesvorhaben einbringen.

Ab kommender Woche greift in Frankreich eine Homeoffice-Pflicht. Betriebe, bei denen die Arbeit von zuhause aus möglich ist, müssen es ihren Beschäftigten dann ermöglichen, drei Tage die Woche von daheim zu arbeiten. Die Regierung empfiehlt dies sogar für vier Tage. Die Regelung gilt zunächst für drei Wochen.