So erhalten auch Rentner 300 Euro Energiekostenzuschuss

Die Energiepauschale ist eigentlich nur für Beschäftigte vorgesehen. Doch auch Senioren können sich den Zuschuss sichern.

Auch kurzfristig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner können die Energiepauschale abgreifen (Symbolbild).
Auch kurzfristig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner können die Energiepauschale abgreifen (Symbolbild).imago/Frank Hörmann

Mit einem einfachen Tipp können auch Seniorinnen und Senioren von dem geplanten Energiekostenzuschlag der Bundesregierung profitieren. Wie CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann in einem Bericht der Bild-Zeitung verrät, können damit auch Rentner als Beschäftigte zählen. Der Zuschuss soll im September einmalig an alle Erwerbstätigen in Deutschland vergeben werden.

Tillmann gibt den Rentnerinnen und Rentnern dabei einen einfachen Ratschlag. Dem Regierungsentwurf zufolge gelte der Zuschuss für alle „in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten – sowohl 450-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung“. Dafür reiche es aus, einmal im Jahr 2022 gegen 12 Euro Mindestlohn die Enkel zu babysitten. Daraufhin müssten diese Einkünfte in der Steuererklärung 2022 als selbstständige Tätigkeit oder Minijob angegeben werden. Ist das erfolgt, müssten Senioren die Energiepauschale im Mai 2023 ausbezahlt bekommen.

Um die finanzielle Mehrbelastung für Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Ukraine-Krieg zu reduzieren, hat die Bundesregierung das Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Neben der Energiepauschale für Beschäftigte umfasst es etwa ein Neun-Euro-Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr und Spritpreissenkungen.