Berlin: Senat verschärft Corona-Regeln – Ausnahmen für Sport und Kultur
Ab 28. Dezember gelten auch in der Hauptstadt schärfere Kontaktbeschränkungen. In zwei Punkten weicht Berlin von den Bund-Länder-Beschlüssen ab.

Berlin-Nachdem sich Bund und Länder am Dienstag auf härtere Corona-Maßnahmen geeinigt hatten, ist der Berliner Senat am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammengetreten. Er beschloss die Umsetzung neuer Corona-Beschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Was die Bund-Länder-Runde am Dienstag besprochen hatte, wird in Berlin weitgehend umgesetzt - mit Ausnahmen für Sport und Kultur.
Darüber hinaus wurden Ansammlungsverbote zu Silvester an insgesamt 53 Orten in Berlin beschlossen. Eine entsprechende Liste wurde am Donnerstag vom Berliner Senat veröffentlicht. In ganz Deutschland wurde der sonst übliche Böller-Verkauf vor Silvester untersagt. Die wegen der Corona-Pandemie stark beanspruchten Krankenhäuser sollen nicht noch durch Verletzte weiter belastet werden.
- Ab 28. Dezember sind private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
- Für Treffen mit Ungeimpften gibt es schon seit einiger Zeit Beschränkungen, die weiter gelten: Hier dürfen lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen.
- An insgesamt 53 Orten in Berlin gilt zu Silvester ein Ansammlungs- und Feuerwerksverbot. Darunter sind Brandenburger Tor, Potsdamer Platz, Breitscheidplatz, Simon-Dach-Kiez, Treptower Park, Hermannplatz und die Altstadt Köpenick. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Feuerwerk auf dem Alexanderplatz und im Steinmetzkiez/Pallasstraße verboten sein wird.
- Ausnahmegenehmigungen sind für professionelle Feuerwerke möglich.
- Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen in Innenräumen und 1000 Menschen im Freien bleiben verboten.
- Ausnahmen gibt es für Sport- und Kulturveranstaltungen mit Hygienekonzept und maschineller Belüftung. Es gilt die 2G-plus-Regel einschließlich FFP2-Maske und Corona-Test. Die Personenobergrenzen werden auf 2000 Menschen in geschlossenen Räumen und 3000 im Freien reduziert.
- Sogenannte Tanzlustbarkeiten bleiben grundsätzlich untersagt.
- Die Verordnung gilt zunächst bis 22. Januar 2022.
Senat geht eigene Wege: Zuschauer zu Sportveranstaltungen zugelassen
In zwei Punkten geht Berlin allerdings einen Sonderweg: Ab dem 28. Dezember wird bis zu 3000 Zuschauern im Freien sowie 2000 Zuschauern in geschlossenen Räumen der Eintritt ermöglicht. Bund und Länder hatten am Dienstag vereinbart, dass „überregionale Großveranstaltungen“ spätestens ab 28. Dezember ohne Zuschauer stattfinden müssen. Allerdings wurde nicht definiert, was genau unter diesen Begriff fällt.
„Wir haben uns entschlossen, hier maßvoll vorzugehen in Abwägung der Risiken und Schutzmaßnahmen“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). Ziel sei, Aktivitäten in Kultur, Sport oder Wirtschaft soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, wenn auch unter eingeschränkten Bedingungen. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das immer noch besser ist, als eine komplette Absage.“
Voraussetzung ist ein von den Behörden vorgegebenes Hygienerahmenkonzept, das mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsieht. Außerdem müssen solche Veranstaltungen grundsätzlich nach 2G-plus-Regeln stattfinden: Sie stehen also nur Geimpften und Genesenen offen, die obendrein einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Auch das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.
Alba, die Volleys und die Eisbären haben nach dem 28. Dezember einige Heimspiele. Die BR Volleys begrüßten die Maßnahmen und freuen sich darüber, im Spitzenspiel am 6. Januar gegen die powervolleys Düren vor Zuschauern in der Max-Schmeling-Halle spielen zu dürfen. Die Füchse Berlin bestreiten nach dem 28. Dezember keine Heimspiele, da die Liga wegen der Handball-EM pausiert.
Clubs bleiben offen, Tanzen ist aber ab 28. Dezember verboten
Die Clubs in Berlin, die bereits seit geraumer Zeit keine Tanzveranstaltungen in ihren Innenräumen mehr anbieten dürfen, können nach dem Senatsbeschluss unter diesen Bedingungen offen bleiben. Neu ist, dass ab 28. Dezember auch Tanzlustbarkeiten im Freien verboten sind. Auch hier folgt Berlin nicht den Buchstaben des Bund-Länder- Beschlusses vom Dienstag: Dort hatte es geheißen, Clubs und Diskotheken müssten schließen.
Die ab 28. Dezember geltenden Maßnahmen seien ein „Zwischenschritt“ bis zum nächsten Bund-Länder-Treffen am 7. Januar, sagte Giffey. Bis dahin gelte es, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten. Je nach Entwicklung seien schärfere Maßnahmen möglich. Der Senat treffe sich am 4. Januar zu seiner nächsten regulären Sitzung. Sollte es nötig sein, sei aber auch eine Sitzung bereits in der Woche nach Weihnachten möglich.
Erneut verwies Giffey auf die Bedeutung der laufenden Impfkampagne bei der Eindämmung der Pandemie. Diese habe „allerhöchste Priorität“. Wichtig sei, sie auch über Feiertage und Jahreswechsel unvermindert fortzuführen. Allein am Mittwoch habe es in Berlin rund 50.000 Impfungen gegeben, vor allem Booster-Impfungen. „Es kommen aber auch aktuell am Tag etwa 10.000 Erstimpfungfen dazu. Das ist ein gutes Zeichen.“ Nach der Senatssitzung besuchte Giffey direkt im Roten Rathaus eine Impfaktion für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.
