Spionage im Bundespresseamt: Angeklagter verurteilt

Der Beschuldigte soll sich eine bevorzugte Behandlung durch die ägyptischen Behörden für sich und seine Familie versprochen haben.

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal.<br>
Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal.
Pressefoto Wagner

Berlin-Im Prozess um Spionage für einen ägyptischen Geheimdienst ist ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundespresseamtes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht habe den 66-jährigen Angeklagten der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig gesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Das Urteil gegen den geständigen Mann sei bereits in der vergangenen Woche nach einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gesprochen worden.

Laut Bundesanwaltschaft arbeitete der Angeklagte – ein deutscher Staatsangehöriger ägyptischer Herkunft – seit 1999 beim Besucherdienst des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Spätestens seit Juli 2010 habe er Mitarbeiter des ägyptischen Geheimdienstes General Intelligence Service (GIS) bei der Informationsbeschaffung unterstützt. Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte der Mann aber keinen Zugang zu geheimen Regierungsinformationen.

Ständiger Kontakt zu GIS-Mitarbeitern

Der Angeklagte soll unter anderem für verschiedene in der ägyptischen Botschaft tätige Mitarbeiter des GIS eine allgemeine Medienbeobachtung zur deutschen Innen- und Außenpolitik und zu Nachrichten mit Ägyptenbezug geliefert haben. In den letzten Jahren seiner Tätigkeit beim Bundespresseamt habe er ständigen Kontakt zu einem als Botschaftsrat an der Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin akkreditierten Mann unterhalten, bei dem es sich um einen GIS-Mitarbeiter gehandelt habe.

Laut Bundesanwaltschaft soll sich der heutige Rentner eine bevorzugte Behandlung durch die ägyptischen Behörden für sich und seine Familienangehörigen versprochen haben. Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Der Verteidiger habe auf ein „mildes Urteil“ plädiert, so die Gerichtssprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.