Staatsanwältin: „Boris Becker versucht, allen die Schuld zu geben“
Im Londoner Strafprozess gegen den Ex-Tennisstar entscheidet nun die Jury. Die Staatsanwaltschaft hält Becker in jedem Anklagepunkt für schuldig.

Die Entscheidung im Londoner Strafprozess gegen den deutschen Ex-Tennisstar Boris Becker rückt näher. Es wird erwartet, dass die Geschworenen am Mittwoch ihre Beratungen aufnehmen. Die Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des ehemaligen Sportprofis überzeugt. „Das einzige Urteil, zu dem Sie in jedem Anklagepunkt kommen können, ist: ‚schuldig‘“, sagte Staatsanwältin Rebecca Chalkley am Dienstag in ihrem Schlusswort an die Geschworenen. Ein konkretes Strafmaß forderte sie – wie in Großbritannien üblich – nicht. Zunächst muss die Jury über die Schuldfrage entscheiden, danach legt die Richterin das Strafmaß fest. Becker drohen bis zu sieben Jahre Haft.
Denkbar ist, dass die Jury ihre Entscheidung bereits am Mittwoch trifft. Eine tagelange Diskussion hinter geschlossenen Türen ist aber ebenfalls möglich. Die entscheidende Frage: Hat Becker im vorherigen Insolvenzverfahren gegen ihn Vermögenswerte wie Immobilien, Konten und wertvolle Tennis-Trophäen nicht ordnungsgemäß angegeben? Der 54-Jährige weist die Vorwürfe entschieden zurück. Er sei falsch beraten worden und habe keine Ahnung von Finanzfragen. Staatsanwältin Chalkley hingegen sieht die Vorwürfe in allen 24 Anklagepunkten als erwiesen an.
Verteidiger: Boris Becker war naiv, aber er ist unschuldig
Becker habe absichtlich seinem Insolvenzverwalter nicht seine gesamten Wertgegenstände offengelegt, sagte Chalkley am Dienstag. „Es ist nicht plausibel, dass Mr Becker nicht weiß, wo seine Trophäen sind.“ Dieser habe zudem vorsätzlich mehrere Konten verschwiegen und fälschlich den Besitz von Immobilien verneint. „Boris Becker versucht, allen die Schuld zu geben für die Nichtangabe: seinen Beratern, seinen Anwälten, sogar (seinen Insolvenzverwaltern) – dafür, dass sie nicht die richtigen Fragen gestellt haben“, sagte Chalkley. „Er wusste, dass er in der Pflicht (zur Angabe) war und nicht seine Berater.“ Nicht ein Berater habe vor Gericht eine Mitschuld eingestanden, nicht ein Dokument lege eine solche Sicht nahe, so Chalkley.
Anschließend wandte sich Beckers Verteidiger Jonathan Laidlaw an die Jury. Er widersprach der Staatsanwältin und betonte, Becker sei zwar naiv und habe sich nicht um seine Finanzen gekümmert – er sei aber unschuldig. Es sei kein Verbrechen, sich auf Berater zu verlassen. Zudem seien ihm nach seiner gerichtlich angeordneten Privatinsolvenz 2017 nicht frühzeitig seine Rechte und Pflichten deutlich gemacht worden, so der Verteidiger.
Nun liegt die Entscheidung in der Hand der Geschworenen. Einigen sie sich nach geraumer Zeit nicht auf eine einstimmige Bewertung, können sie eine mehrheitliche Entscheidung beantragen. Die Strafe setzt die Richterin fest.
