Staatsanwalt relativiert Gewalt gegen Kinder mit Bibelzitat

Prozess wegen Kindesmisshandlung: Ankläger beruft sich auf den Bibelsatz „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“, um eine Strafmilderung zu begründen.

Mit dem Bibelzitat „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ hat ein Staatsanwalt in Oldenburg eine mögliche Strafmilderung im Prozess um ein misshandeltes Kind begründet.
Mit dem Bibelzitat „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ hat ein Staatsanwalt in Oldenburg eine mögliche Strafmilderung im Prozess um ein misshandeltes Kind begründet.Imagoimages/blickwinkel

Berlin-Im niedersächsischen Oldenburg hat ein Staatsanwalt bei einem Prozess für Aufsehen gesorgt. Der Ankläger hatte in einem Prozess wegen Kindesmisshandlung eine mögliche Strafmilderung mit einem Bibelzitat begründet. Sinngemäß soll sich der Jurist auf das Zitat „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ berufen haben. Zudem, so der Staatsanwalt sinngemäß weiter, fände es auch Papst Franziskus in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlage.

Zwar lasse sich der exakte Wortlaut nicht mehr nachvollziehen, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Inhaltlich seien die Aussagen aber so gefallen. Die Behörde bedauere „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters“.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mathias Hirschmann sagte zudem: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“ Der Vorgang sei aktuell Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liege nicht vor.

Auch das niedersächsische Justizministerium kennt den Vorfall. Es sei von der Staatsanwaltschaft ein Bericht angefordert worden, um den Vorgang bewerten zu können, sagte ein Ministeriumssprecher. Es stehe aber außer Frage, dass „Kinder ein gesetzliches verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben“.