US-Gericht befasst sich mit Welfenschatz
Die Sammlung befindet sich teilweise im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die ihren Sitz in Berlin hat.

Washington-Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten befasst sich am Montag mit einem juristischen Streit um den berühmten mittelalterlichen Welfenschatz, der sich teilweise im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) befindet. Hintergrund ist der Verkauf der wertvollen Sammlung mittelalterlicher Reliquien und kirchlicher Prunkstücke durch deutsch-jüdische Kunsthändler im Jahr 1935.
Die Erben der Kunsthändler haben die SPK und die Bundesrepublik in den USA auf Herausgabe des Welfenschatzes verklagt, dessen Wert sie auf mehr als 200 Millionen Euro schätzen.
Der Supreme Court prüft nun, ob US-Gerichte überhaupt zuständig sind. Die SPK argumentiert, dass der Fall nicht von einem amerikanischen Gericht verhandelt werden sollte. Sie hält die Klage zudem für inhaltlich unbegründet: Der Verkauf des Welfenschatzes sei kein „NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf“ gewesen. Die Anwälte der Erben der Kunsthändler widersprechen dieser Auffassung.
