Warnstreik am BER: Welche Rechte Flugreisende haben
Der Flug fällt wegen des Warnstreiks aus oder ist stark verspätet? Das ist ärgerlich. Welche Rechte Sie als Fluggast haben.

Warnstreiks an den Flughäfen BER, Hannover, Hamburg und Bremen bringen Reisepläne durcheinander. Am Hauptstadtflughafen sind am Montag rund 200 Abflüge gestrichen. Inwieweit auch ankommende Flüge betroffen sind, hängt nach Angaben eines Flughafensprechers von den Fluggesellschaften ab. Was ist, wenn der Flug aus dem Grund verspätet abhebt oder ausfällt? Das sind Ihre Rechte:
Bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten – etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
Flug fällt aus oder ist verspätet: Airline Frist für Alternative setzen
Bietet die Airline so etwas nicht von selbst an, sollten Betroffene ihr eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen. Kommt sie der Aufforderung nicht nach, könnten Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten der Airline hinterher in Rechnung stellen.
Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen – Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.
Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern.
Aufgrund des Warnstreiks der Beschäftigten an den Sicherheitskontrollen werden am Montag, 13.03. am BER keine gewerblichen Abflüge stattfinden. Passagiere auf Flügen, die am Mo. vom BER starten/abfliegen sollen,werden gebeten,sich bei ihrer Airlines zum Flugstatus zu informieren. pic.twitter.com/LOncMR1tSo
— BER – Berlin Brandenburg Airport (@berlinairport) March 11, 2023
Wann hat man als Fluggast ein Recht auf eine Entschädigung?
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.
Streikt das Flughafenpersonal, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Fluggesellschaft oder deren Subunternehmen die Arbeit niederlegen.
Im Detail können Passagiere ihre Rechte etwa auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eben Rückerstattung der Ticketkosten besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.
