Berlin-In ihrem Konflikt mit ihrem Fraktionsvorstand in der Hauptstadt ist die AfD-Politikerin Kristin Brinker juristisch unterlegen. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte einen Antrag der Abgeordneten auf vorläufigen Rechtsschutz ab, mit dem sie der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte verbieten wollte, eine kritische Äußerung über sie zu verbreiten.
Wie aus dem Beschluss der Kammer von Ende Dezember hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ging es dabei um den in einer Pressemitteilung verbreiteten Satz: „Zuvor hatte sich in der Fraktionssitzung der Verdacht erhärtet, dass sie von der gezielten Manipulation eines Wirtschaftsprüfer-Gutachtens durch den bereits entlassenen Fraktionsgeschäftsführer wusste.“ Das Gericht betrachtete die Formulierung im Kontext der Vorfälle rund um das Gutachten als „zulässige Meinungsäußerung“. Gegen die Entscheidung kann Brinker Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.
Sie hatte im August ihren Rücktritt als stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion erklärt. Der Vorstand unter Fraktionschef Georg Pazderski habe ein erhebliches Problem im Umgang mit den Fraktionsfinanzen, teilte Brinker damals zur Begründung mit. Dazu komme „ein fataler Umgang mit Fraktionsmitarbeitern“, so die Politikerin weiter.
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In der Pressemitteilung der Fraktion wurden hingegen der Vorwurf erhoben, Brinker habe womöglich von der „Manipulation“ gewusst. Zu dem Schluss, dass es sich bei den Änderungen an dem Gutachten um mehr als nur um kleinere Korrekturen handelte, kam auch das Verwaltungsgericht. Es schrieb in seiner Entscheidung: „Die von dem Fraktionsgeschäftsführer eingebrachten Änderungsvorschläge zur Erstfassung des Gutachtens führten zu nicht unerheblichen Änderungen in der Endfassung.“
