Streit in Kladow eskaliert: Mann zündet Besucher seines Nachbarn an

Zwei Nachbarn geraten in eine heftige Auseinandersetzung. Der eine legt Feuer vor der Wohnungstür des anderen. Als ein Gast die Tür öffnet, fängt auch er Feuer.

Die Polizei im Einsatz: Ein Mann ist bei einem Streit in Kladow schwer verletzt worden.
Die Polizei im Einsatz: Ein Mann ist bei einem Streit in Kladow schwer verletzt worden.Christophe Gateau/dpa

Bei einem Streit unter Nachbarn in Berlin-Kladow ist ein 39 Jahre alter Mann am Montagnachmittag schwer verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatte hatte der 27-jährige Mieter einer Wohnung in dem Mehrfamilienhaus am Kladower Damm Besuch von dem 39-Jährigen und einem 60 Jahre alten Nachbarn. Aus bislang noch nicht bekannten Gründen kam es zum Streit.

Der Wohnungsmieter soll seinen Nachbarn dabei gegen den Kopf geschlagen und aus der Wohnung geworfen haben. Wenig später, gegen 17.20 Uhr, hörten der Mieter und sein Gast Geräusche vor der Wohnungstür und bemerkten Flammen an der Fußmatte. Während der Mieter im Bad Wasser holte, öffnete der Gast die Wohnungstür. In diesem Moment soll der 60-Jährige den Gast mit einer Flüssigkeit bespritzt haben, die sich entzündete.

39-Jähriger durch Flammen im Gesicht und an den Händen verletzt

Die Flammen verletzten den 39-Jährigen im Gesicht und an den Händen und sollen durch den 27-Jährigen gelöscht worden sein. Alarmierte Polizisten nahmen den tatverdächtigen 60-Jährigen in seiner Wohnung im Nachbarhaus fest. Rettungskräfte brachten den 39-Jährigen in eine Klinik, wo seine Brandverletzungen stationär behandelt werden. Lebensgefahr soll für den Mann nicht bestehen.

Auch der Festgenommene wurde zur ambulanten Behandlung einer Kopfverletzung einem Krankenhaus zugeführt und anschließend der Kriminalpolizei übergeben. Die Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung dauern an und wurden von einem Brandkommissariat des Landeskriminalamtes übernommen. Der Tatverdächtige soll noch am Dienstag einer Richterin oder einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden.