Streit um Heino-Auftritt: Verein will Gage wegen Playback kürzen

Ein Aachener Verein wirft Heino vor, bei einem Sommerfest nicht live gesungen zu haben. Er sei zu Vollplayback aufgetreten, vereinbart gewesen sei Halbplayback.

Vollplayback oder Halbplayback? Sänger Heino bei einem Auftritt (Archivbild).
Vollplayback oder Halbplayback? Sänger Heino bei einem Auftritt (Archivbild).Imago/Agentur Baganz/DB

Einen kuriosen Streit um einen Auftritt von Volksmusiksänger Heino, 83, im vergangenen September hat ein Verein aus Aachen öffentlich gemacht. Der Auftritt des Sängers beim Sommerfest 2021 habe nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprochen, erklärte der Freizeit- und Erholungsverein Walheim auf seiner Facebook-Seite. Konkret geht es darum, dass Heino zu Vollplayback aufgetreten sei. Sein Management wehrt sich.

Der gemeinnützige Verein wolle nicht hinnehmen, dass Heino einen Halbplayback-Vertrag mit Livegesang vereinbarte, aber „nur einen Vollplaybackauftritt (alles vom Band) hingelegt hat“, hieß es. Man wolle Klage einreichen. Doch die Adressen des Managements seien per Post nicht erreichbar. Der Verein fordert einen Teil der Gage zurück. Man habe eine außergerichtliche Einigung versucht. Die Aachener Zeitung hatte darüber berichtet.

Heinos Management: „Es geht rein um monetäre Absichten“

Das Management des Künstlers erklärte gegenüber der dpa, Heino habe bei dem Auftritt jeden Titel gesungen. Wie die Darbietung erfolge, sei Sache des Künstlers. Der Veranstalter habe schon vor dem Auftritt mit Verweis auf die Corona-Lage um eine Reduktion der Gage gebeten. „Es geht rein um monetäre Absichten“, erklärte das Management.

Der Verein ist zuständig für ein Freizeitgelände in Aachen mit Spielplatz, Grillhütten, Beachvolleyball und anderen Angeboten.