Streit um Masken und 3G: Kunsthochschule Weißensee lenkt ein

Ein Event an der Kunsthochschule sollte unter 3G-Bedingungen und mit Maskenpflicht stattfinden. Gewerkschafter Marcel Luthe zog vor Gericht.

Ein Model bei einer Modenschau der Kunsthochschule Berlin Weißensee.
Ein Model bei einer Modenschau der Kunsthochschule Berlin Weißensee.imago

Die Kunsthochschule Weißensee Berlin lädt am Samstag zur seefashion22. Hier werden Masterabschluss-Kollektionen aus den Jahren 2021 und 2022 in verschiedenen Settings gezeigt, heißt es in der Einladung. Hier heißt es auch: „Bitte bringen Sie zum Event einen Impf- oder Testnachweis (3G) mit und tragen vor Ort eine Maske.“ Auf der Einladungsliste steht auch Marcel Luthe, Gewerkschafter und ehemaliger Abgeordneter. Weil sowohl 3G-Regel als auch Maskenpflicht nach seiner Ansicht „unzulässig sind und gegen geltendes Recht verstoßen“, zog Luthe vor das Berliner Verwaltungsgericht.

Zuvor hatte er sich an die Rektorin der Kunsthochschule (eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) gewandt. In der Mail heißt es: „Ihre Aufforderung, zum Event einen Impf- oder Testnachweis mitzubringen und vor Ort eine Maske zu tragen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und stellt überdies einen Verstoß gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz dar.“ Anstelle der Rektorin antwortete der Kanzler der Kunsthochschule, Hinnerk Gölnitz. Er schrieb Luthe, man habe „zu Ihrer Ausführung eine andere Auffassung. Als Inhaberin des Hausrechts können wir Maßgaben für den Besuch unserer Veranstaltungen setzen.“ Gleichwohl werde man „aber nochmals eingehend prüfen, ob wir am sogenannten 3G-Standard und Maskenpflicht aus Arbeits- oder Infektionsschutzgründen oder anderen Erwägungen für die Veranstaltung festhalten werden“. Und weiter: „Sollten wir an der Maskenpflicht festhalten, werden wir aber Menschen, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Schutzmaske zu tragen und dies durch ein ärztliches Attest belegen, trotzdem versuchen, Teilnahmemöglichkeiten zu eröffnen.“

Auch damit wollte Gewerkschafts-Boss Luthe sich nicht zufrieden geben. Er antwortete: „Sie sind nicht berechtigt, Daten zu einer chronischen Krankheit oder Schwerbehinderung zu erheben oder diese Menschen aus eben diesem Grunde anders zu behandeln als andere Gäste, sondern haben einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang sicherzustellen.“ Und weiter: „Egal ob Sie eine „Maskenpflicht“, eine „Aluhutvorgabe“ oder ein „Kopftuchverbot“ beschließen wollen, sind dies unzulässige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.“ Zugleich kündigte Luthe an, dass er „notfalls unter allen rechtlichen Aspekten gegen diese Selbstermächtigung vorgehen“ werde.

Tatsächlich reichte Luthes Anwalt zwei Tage später einen „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“ beim Verwaltungsgericht Berlin ein. In dem Schreiben wird beantragt, „dem Antragsteller den Zugang zur Veranstaltung der Antragsgegnerin zur Veranstaltung „seafashion22“ am 9. April 2022 in den Räumlichkeiten der Antragsgegnerin, ohne einen 3G-Nachweis und die Auflage, vor Ort eine Maske zu tragen, zu ermöglichen.“ Einen Tag später teilte die Kunsthochschule in einem Schreiben an das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Hinweis „Eilt, bitte sofort vorlegen“, mit: „Sollte der Antragsteller bei der Veranstaltung erscheinen, werden wir ihm Zutritt ohne Maske und ohne 3G-Status-Prüfung gewähren.“ Und weiter: „Die 3G-Status-Prüfung haben wir allgemein für die Veranstaltung schon vorher aufgehoben.“

Luthe sagte der Berliner Zeitung am Freitagabend, dass er mit Ergebnis zwar vorerst zufrieden sei. Allerdings gebe es „viele andere Fälle, in denen Maskenregeln und sonstige Corona-Maßnahmen nach Gutsherrenart und ohne Rechtsgrundlage angeordnet“ werde. Hier müssten nun die Gerichte entscheiden: Er habe in zahlreichen weiteren Fällen ebenfalls Klage eingereicht.