Erbschaften verstärken Vermögensungleichheit

Nicht neu, aber deutlich: Die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen entfällt auf die reichsten zehn Prozent der Deutschen. Das geht aus einer Studie hervor.

Ungleichheit: Gibt es viel zu erben, bekommen es vor allem ohnehin schon Wohlhabende.
Ungleichheit: Gibt es viel zu erben, bekommen es vor allem ohnehin schon Wohlhabende.dpa/Hans-Jürgen Wiedl

Berlin-Wohlhabende in Deutschland profitieren einer Studie unter anderem des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge am stärksten von einträglichen Erbschaften. Laut DIW geht fast die Hälfte des Erbschafts- und Schenkungsvolumens an die reichsten zehn Prozent der Begünstigten. Die anderen 90 Prozent der Erben teilen sich die verbleibende Hälfte. „Die Erbschaftswelle verschärft die absolute Vermögensungleichheit“, so DIW-Experte Markus Grabka.

Ebenfalls an der Studie mitgewirkt haben die Universität Vechta und das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA). Demnach erbten rund zehn Prozent aller Erwachsenen in den vergangenen 15 Jahren oder erhielten eine größere Schenkung. Im Durchschnitt belief sich die geerbte Summe pro Person inflationsbereinigt auf rund 85.000 Euro, bei Schenkungen auf 89.000 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2001 erhöhte sich die Durchschnittssumme um jeweils etwa 20 Prozent. Verglichen wurde der Zeitraum 1986 bis 2001 mit den Jahren 2002 bis 2017. Befragt wurden dafür  15.000 Haushalte im Rahmen des sogenannten Sozio-ökonomischen Panels (SOEP).

Zwar sinkt die relative Ungleichheit durch Erbschaften und Schenkungen tendenziell, da das Vermögen auf mehrere Personen verteilt wird. „Doch gleichzeitig wird der Abstand beim Vermögen zwischen denen, die erben, und denen, die leer ausgehen, immer größer“, Grabka. Die Autoren sprechen sich für Änderungen des Steuerrechts aus. Die Politik sollte demzufolge gegensteuern, „indem sie beispielsweise verhindert, dass das Vererben großer Vermögen mit der Zehnjahresfrist zeitlich gesplittet wird“, schlägt Studienautorin Claudia Vogel vom DZA vor. Derzeit können alle zehn Jahre Freibeträge in Anspruch genommen werden. Bei Kindern sind es 400.000 Euro pro Elternteil.