Berlin-Mehrere Sonnen- und Fitnessstudios sind mit Eilanträgen gegen die Corona-Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert.
Die Antragsteller aus Brandenburg wollten erreichen, dass die angeordnete Schließung der Studios vorläufig ausgesetzt wird. Unter ihnen waren demnach auch Yoga- und Pilatesstudios. Schließungen würden zu erheblichen Einnahmeverlusten führen, hatten sie argumentiert.
Alle Eilanträge bisher abgelehnt
Zuvor waren bereits Eilanträge von Tattoo- sowie Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios abgelehnt worden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. Der 11. Senat des Gerichts entschied bislang in 20 Verfahren gegen Maßnahmen des im November geltenden Teil-Lockdowns.
Alle Anträge blieben ohne Erfolg (Beschluss zu Fitnessstudios: OVG 11 S 113/20, zu Sonnenstudios: OVG 11 S 109/20, zu Yoga- und Pilatesstudios: OVG 11 S 112/20). Allein in Berlin wandten sich wegen des Teil-Lockdowns rund 100 Kläger an die Verwaltungsgerichte – mehr als in jedem anderen Bundesland.
Meistgelesene Artikel
Eine andere Entscheidung gab es in Hamburg: Mit genereller Kritik an der Gesetzeslage hat das Verwaltungsgericht dort einem Eilantrag gegen die Schließung mehrerer Fitnessstudios stattgegeben. Die den aktuellen Corona-Maßnahmen zugrunde liegende Generalklausel in Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes genüge „für einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ nicht mehr, befand die zuständige Kammer am Dienstag.
Die Entscheidung gilt nur für die Antragstellerin, die in Hamburg mehrere Fitnessstudios betreibt.
