Über Deutschland braut sich ein lebensgefährlicher Sturm zusammen. Wegen der am Freitag erwarteten schweren Unwetter wird es am Abend wohl auch zu Einschränkungen im Bahnverkehr kommen. Wie die Deutsche Bahn mitteilt, ist mit Ausfällen und Verspätungen im Westen, in der Mitte und im Osten Deutschlands zu rechnen. Das sollten Fahrgäste jetzt über ihre Rechte wissen.
#Unwetterwarnung: Es ist möglich, dass der Bahnverkehr im Westen, Mitte und Osten beeinträchtigt ist. Bitte informiert euch regelmäßig auf https://t.co/kzJtR2P1SE bzw. im DB Navigator über eure Verbindung und auf https://t.co/rnaSSELCgU über die aktuelle Lage #Unwetter #Emmelinde
— Deutsche Bahn Personenverkehr (@DB_Bahn) May 20, 2022
Reise verschieben oder Geld zurück – so funktioniert's
Laut Angaben der Deutschen Bahn können Fahrgäste, die flexibel sind, ihre Reise auf einen anderen Tag verschieben. Sie können demnach ihr gebuchtes Ticket kostenfrei noch sieben Tage nach Störungsende nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen sei aufgehoben. Das gelte für einschließlich bis zum 19.05.2022 gebuchte Fahrkarten. Diese dürfen flexibel bis einschließlich 27.05.2022 genutzt werden.
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Bahnreisende können für ihre Weiterfahrt auch einen anderen Zug nutzen. Dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn). Sitzplatzreservierungen können demnach kostenfrei storniert werden. Sollten Reisende ihre Fahrt an einem anderen Tag antreten, entfalle allerdings die City-Funktion, mit der Bahnreisende die Fahrt zum und vom Bahnhof mit dem öffentlichen Nahverkehr bestreiten können.
Wenn der gebuchte Zug aufgrund des Sturmtiefs eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte oder sogar komplett ausgefallen ist, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte, heißt es weiter. Fahrgäste können in diesem Fall auf dem üblichen Weg eine Entschädigung beantragen. Das sei sowohl direkt auf bahn.de, im DB Navigator oder per Post mit dem Fahrgastrechte-Formular möglich.
