SUV überfährt Familie in Schildow: Fahrer hatte wohl gesundheitliche Probleme
Bei dem Unfall starben am Sonntag zwei Menschen, ein Kleinkind und dessen Vater wurden verletzt. Die Polizei hat jetzt neue Details bekanntgegeben.

Schildow-Der tödliche Unfall im brandenburgischen Schildow, bei dem am Sonntag eine Familie von einem SUV überfahren wurde, wurde wohl durch gesundheitliche Probleme verursacht. Eine 60 Jahre alte Passantin und der 71 Jahre alte Fahrer des Unfallwagens starben dabei. Es gebe den Verdacht, dass der Mann einen medizinischen Notfall gehabt habe, sagte eine Sprecherin der Polizei. Das könne aber erst mit einer Obduktion abschließend geklärt werden.
Am Sonntag war der Mann im Landkreis Oberhavel mit seinem Wagen von der Straße abgekommen und über die Bordsteinkante auf den Gehweg geraten. Dabei fuhr er in eine Familie mit Kinderwagen. Die 60 Jahre alte Großmutter starb noch am Unfallort. Ihr zweijähriges Enkelkind erlitt laut Polizei leichte Kopfverletzungen, der 36 Jahre alte Vater eine Beinfraktur.
Der Unfallfahrer wurde in das nahe gelegene Unfallklinikum Berlin-Buch gebracht, wo er kurz darauf starb, wie eine Sprecherin des Lagezentrums Brandenburg sagte. Zeugen und Einsatzkräfte wurden laut Polizei von einem Notfallseelsorger betreut.
Gutachter sollen den tödlichen SUV-Unfall in Schildow untersuchen
Um die Hintergründe des Unfalls zu klären, habe die Staatsanwaltschaft einen Gutachter beauftragt, sagte die Polizeisprecherin. Der Sachschaden wurde mit etwa 30.000 Euro beziffert.
Aktuell läuft ein Prozess gegen einen SUV-Fahrer, der am 6. September 2019 in Berlin eine Ampel gerammt, sich mehrfach überschlagen und dabei wartende Menschen auf dem Gehweg erfasst hatte. Vier Menschen starben, darunter ein dreijähriger Junge. Der 44 Jahre alte Fahrer solle einen epileptischen Anfall gehabt haben, teilte die Polizei damals mit. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Er hätte demnach aus gesundheitlichen Gründen nicht am Steuer des schweren Wagens sitzen dürfen, so die Ankläger.
