Terroropfer sollen mehr Hilfe bekommen

Der Bund zahlt in Zukunft und teilweise rückwirkend auch bei wirtschaftlichen Schäden. Das soll etwa Betroffenen in Hanau und Halle helfen.

Ein Bild von der offiziellen Gedenkveranstaltung zum Anschlag in Hanau.
Ein Bild von der offiziellen Gedenkveranstaltung zum Anschlag in Hanau.dpa/Boris Roessler

Berlin-Opfer von extremistischen und terroristischen Taten sollen in Zukunft finanzielle Hilfe des Bundes auch für wirtschaftliche Schäden bekommen. Die Regeln zur Unterstützung Betroffener seien entsprechend geändert worden, teilte das Bundesjustizministerium mit. Voraussetzung für die Leistung ist demnach, dass die Tat zum Tod eines Menschen geführt hat oder hätte führen können.

Menschen, deren Betrieb ab dem 1. Januar 2018 zum Schauplatz einer terroristischen oder extremistischen Tat wurde, können rückwirkend Unterstützungsleistungen von bis zu 15.000 Euro beantragen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, so könne man in dieser Hinsicht auch den Betroffenen in Halle und Hanau helfen.

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„Der Staat muss stärker für die Betroffenen von Rassismus und Menschenhass da sein“, sagte Lambrecht. Rechtsextremistische Anschläge würden auch auf die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen zielen, so die Ministerin. Sie kündigte zudem Vorschläge zum besseren Schutz von Zeugen in Strafverfahren an, damit diese nicht zum Ziel von Extremisten werden.

Der Beauftragte für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen terroristischer Straftaten im Inland, Edgar Franke (SPD), erklärte, die Betroffenheit sei auch bei Geschäftsleuten hoch, deren Geschäfte zu Tatorten würden. „Der drohende Verlust der wirtschaftlichen Existenz durch die Sachschäden, durch ausbleibende Einnahmen und fehlende Perspektiven macht die persönliche Situation noch schlimmer als sie ohnehin schon ist“, so Franke. Betroffene können Anträge beim Bundesamt für Justiz stellen.