Testpflicht in Berliner Schulen wohl noch mindestens bis Pfingsten

Anders als in Kitas soll in den Schulen laut einem Bericht weiter an der Testpflicht festgehalten werden. Allerdings soll es weniger Tests geben.

In Berliner Schulen wird wohl auch nach dem 9. Mai noch getestet (Symbolbild).
In Berliner Schulen wird wohl auch nach dem 9. Mai noch getestet (Symbolbild).dpa/Matthias Bein

An den Berliner Schulen soll es laut einem Bericht des RBB noch mindestens bis Pfingsten eine Testpflicht geben. Der Sender beruft sich dabei auf Aussagen mehrerer Mitglieder des Hygienebeirats und der Bildungsverwaltung.

Laut dem Bericht soll es aber ab dem 9. Mai weniger Tests geben: So soll bis zum 7. Juni zweimal statt wie bisher dreimal pro Woche getestet werden. Einen dritten Test sollen die Schüler mit nach Hause bekommen – für eine freiwillige Testung.

Testpflicht in Kitas entfällt ab dem 9. Mai

In Kitas soll die Testpflicht allerdings ab dem 9. Mai entfallen. Auch die bisherige Test-to-stay-Strategie soll dann enden. Sie sieht vor, dass Kinder, die Kontakt mit einem Infizierten hatten, die Kita weiterhin besuchen können, aber täglich getestet werden. Wie mit diesen „Kontaktkindern“ verfahren wird, ob sie weiter die Kita besuchen können oder in Quarantäne geschickt werden, liege künftig in der Hand der örtlichen Gesundheitsämter, so die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. In Kitas soll aber nach dem 9. Mai auf freiwilliger Basis und anlassbezogen weiter getestet werden können, etwa wenn es zu Corona-Ausbrüchen kommt. Dafür soll den Einrichtungen auch künftig ein Test pro Person und Woche zur Verfügung gestellt werden, so die Senatsverwaltung.

In einem Schreiben an die Eltern macht die Bildungsverwaltung darauf aufmerksam, dass Kinder mit Corona-Symptomen wie auch bei anderen Erkrankungen die Kita grundsätzlich nicht besuchen sollen. Wenn Eltern dies trotz etwa leichter Erkältungssymptome bei ihrem Kind dennoch wünschten, müssten sie der Kita eine schriftliche Bestätigung über einen negativen Test vorlegen, oder vor Ort müsse ein Test durchgeführt werden.

Laut dem RBB-Bericht wird der Senat aller Voraussicht nach die Testpflicht an Schulen aus der aktuellen Corona-Verordnung herausnehmen. Die Bildungsverwaltung soll dann die Verlängerung der Maßnahme anordnen.