Berlin-Mit großen öffentlichen Erwartungen beginnt in Berlin am Mittwoch der Prozess um den sogenannten Tiergartenmord. Angeklagt ist ein 55-jähriger Russe. Der Ausgang des Prozesses an einem Staatsschutzsenat des Kammergerichts dürfte erhebliche Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben.
Die Bundesanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Angeklagte von „staatlichen Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation“ beauftragt wurde. Wegen des vermuteten politischen Hintergrundes hatte die höchste deutsche Anklagebehörde die Ermittlungen übernommen.
Am 23. August 2019 soll sich der angeklagte Russe auf einem Fahrrad gegen 12 Uhr einem 40-jährigen Georgier tschetschenischer Abstammung, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, in der Parkanlage Kleiner Tiergarten genähert haben. Mit einer Schalldämpfer-Pistole soll er den Mann aus nächster Nähe erschossen haben. Der mutmaßliche Mörder wurde noch am selben Tag gefasst und sitzt in Untersuchungshaft.
Meistgelesene Artikel
Hintergrund der Tat war aus Sicht der Anklage „die Gegnerschaft des späteren Opfers zum russischen Zentralstaat“. Der 40-Jährige starb am Tatort. Er war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.
Sollte es das Gericht als erwiesen ansehen, dass der Angeklagte einen Auftrag zum Töten aus Moskau bekam, wäre dies ein weiterer herber Rückschlag für das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat für diesen Fall Konsequenzen angekündigt.