In Brandenburg sind im vergangenen Jahr 85 Verstöße gegen den gesetzlichen Tierschutz für Heimtiere festgestellt worden. Das sind 18 Fälle mehr als im Jahr 2020, wie das Gesundheitsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion der BVB/Freie Wähler mitteilte. In den Zahlen sind Tierschutzverstöße bei Hunden und Katzen nicht enthalten, da sie als Haustiere gelten. Als Heimtiere werden dagegen nicht domestizierte Tiere wie Schlangen, Vögel oder Spinnen bezeichnet.
Die Angaben zeigen jedoch nicht das wahre Ausmaß der Verstöße. Von den 17 Veterinärämtern, die das Ministerium befragt habe, hätten nur zwölf zugearbeitet. Die meisten Gesetzesverstöße gab es im Vorjahr den Angaben zufolge mit 49 Delikten bei Kleinsäugern. In 20 Fällen richteten sich die Verstöße gegen Vögel, acht Mal waren Reptilien betroffen. 26 Mal sprachen die Behörden Tierhalteverbote aus, in 19 Fällen beschlagnahmten sie Heimtiere. Auch dazu hatten nicht alle Veterinärämter dem Ministerium Angaben geliefert.
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Meerschweinchen und Kaninchen dürfen nicht alleine gehalten werden
In seiner Antwort verweist das Ministerium auf Angaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz über die Haltung von Heimtieren. Danach sollten Tiere wie Meerschweinchen und Kaninchen „mindestens zu zweit“ gehalten werden. Eine Einzelhaltung sei „grundsätzlich abzulehnen“. Für Wellensittiche und Graupapageien wird empfohlen, sie „mindestens paarweise“ zu halten.
Bei den Hinweisen der Tierärztlichen Vereinigung handele es sich jedoch nicht um „allgemeinverbindliche Rechtsnormen“, so das Ministerium. Da der Bund für den Tierschutz zuständig sei, plane Brandenburg keine eigene Verordnung für den Heimtierschutz, hieß es weiter. Ein entsprechendes Vorhaben des Bundes würde die Landesregierung aber begrüßen.
