Nach dem Urteil gegen einen 29-Jährigen wegen der Tötung seiner Ex-Freundin haben die Mutter des Opfers und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Revisionserklärung der Staatsanwaltschaft ging am Donnerstag im Landgericht Neuruppin ein, wie Sprecherin Iris le Claire am Freitag sagte. Die Mutter sei Nebenklägerin und habe durch ihren Anwalt die Revision bereits am Mittwoch erklärt. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung haben Staatsanwaltschaft und die Mutter einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Danach müsse der Bundesgerichtshof über das Urteil entscheiden, sagte le Claire. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung über die Revision berichtet.
Das Landgericht hatte den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte die 26-Jährige in einer alten Nazi-Bunkeranlage getötet hat.
Staatsanwaltschaft plädierte auf Verurteilung wegen Mordes
Der Verteidiger des Deutschen hatte eine Strafe wegen Totschlags beantragt, die Höhe stellte er in das Ermessen des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert. „Mit der Haftstrafe von mehr als zwölf Jahren blieb das Gericht deutlich im oberen Bereich“, sagte le Claire. Bei Totschlag sei eine Strafe von fünf bis maximal 15 Jahren vorgesehen.
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Laut dem Urteil hat der 29-jährige Oranienburger die 26-jährige Mutter am 15. Juli 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald bei Oranienburg erstochen. Er selbst hatte gegenüber einem Gutachter angegeben, dass er zwar mit der Frau in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen Filmriss gehabt habe und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiederfand. Die 26-Jährige war einige Tage zuvor von Familienangehörigen als vermisst gemeldet worden. Laut den Ermittlungen der Polizei war die junge Frau freiwillig zur Bunkeranlage gegangen.
