Tod vorgetäuscht: Ex-Fußballer aus NRW zu Gefängnisstrafe verurteilt

Erst hieß es, der Fußballprofi sei im Kongo gestorben. Doch dann tauchte der Verstorbene plötzlich auf – und erzählte eine Entführungsgeschichte.

Der Ex-Fußballprofi wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt (Symbolbild).
Der Ex-Fußballprofi wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt (Symbolbild).Winfried Rothermel / imago

Essen-Ein ehemaliger Profi-Fußballer aus Nordrhein-Westfalen ist wegen Versicherungsbetrugs am Dienstag zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der 35-Jährige hat nach dem Urteil des Essener Landgerichts im Kongo seinen Tod vorgetäuscht, damit seine mitangeklagte Ehefrau eine hohe Lebensversicherung kassieren konnte. Der 41-Jährigen sind Ende 2016 tatsächlich 1,2 Millionen Euro ausgezahlt worden. Auch sie wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der Ex-Fußballer hatte die Lebensversicherung 2015 abgeschlossen und war kurze Zeit später zu einem Besuch in das Heimatland seiner Eltern - den Kongo - aufgebrochen. Von dort erreichte seine Frau Anfang 2016 die Nachricht, dass ihr Mann bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei. Die entsprechenden Dokumente waren nach Deutschland übersandt worden.

Angeblich im Urwald ausgesetzt

2018 war der ehemalige Fußballer jedoch in der Deutschen Botschaft in Kongos Hauptstadt Kinshasa aufgetaucht. Dabei hatte er erklärt, dass er nicht ums Leben gekommen, sondern entführt worden sei – von seiner Mutter und anderen Verwandten und Bekannten. Die Familie habe ihn nach einer Reise im Urwald ausgesetzt. Anschließend habe er rund anderthalb Jahre gebraucht, um Kinshasa zu erreichen. Diese Geschichte glaubte das Gericht dem Mann jedoch nicht.

„Wir sind überzeugt, dass es einen Versicherungsbetrug gegeben hat“, sagte Richter Markus Dörlemann bei der Urteilsbegründung. Die Entführungsgeschichte sei „völlig oberflächlich, ohne Details und Emotionen“ geschildert worden und auch nicht überprüfbar.

Die Angeklagten selbst hatten über ihre Verteidiger ihre Unschuld beteuert und eine Betrugsabsprache bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.