Toter nach Einbruch: Bundesgerichtshof beanstandet Strafe

Bestimmte Umstände seien zu Unrecht strafmildernd herangezogen worden.

Bei ihrem Einbruch fanden die Männer im Keller Geld (Symbolbild).<br>
Bei ihrem Einbruch fanden die Männer im Keller Geld (Symbolbild).
imago images/Jochen Tack

Karlsruhe-Nach einem Einbruch in einen Dönerladen in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) mit tödlichem Ausgang drohen den beiden überlebenden Tätern schärfere Strafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung der Männer aus Berlin auf. Das Landgericht habe bestimmte Umstände zu Unrecht strafmildernd herangezogen, heißt es in der Entscheidung (Az. 2 StR 288/19).

Drei Männer waren 2018 in den Imbiss eingebrochen, weil sie gehört hatten, dass dort viel Geld versteckt sei. In einem Spielautomaten im Keller fanden sie 35.000 Euro in bar, wurden dann aber von der Polizei überrascht. Statt sich zu ergeben, bewegten sich die Einbrecher auf die zwei Polizisten zu. Als einer von ihnen einem der Polizisten Pfefferspray ins Gesicht sprühte, wurde er erschossen.

Das Landgericht Neubrandenburg hatte die beiden anderen Männer wegen schweren räuberischen Diebstahls und Angriffs auf Polizisten zu je drei Jahren Haft verurteilt. Dabei wurde strafmildernd berücksichtigt, dass sie „durch die Tat eine nahe stehende Person verloren haben, deren Tötung sie unmittelbar mit ansehen mussten“. Laut BGH hätte das Landgericht aber prüfen müssen, ob die Angeklagten diesen Ausgang womöglich bewusst in Kauf nahmen.

Außerdem hatte einer der Männer sieben Vorverurteilungen in fünf Jahren – trotzdem hatte das Landgericht angenommen, er sei nur unerheblich vorbelastet. Wie sich beides auf die Strafe auswirkt, muss nun neu verhandelt werden. Die Ermittlungen gegen den Polizisten, der geschossen hatte, waren später eingestellt worden. Er habe aus Notwehr gehandelt, hieß es damals zur Begründung.