Trotz Corona: Berliner Gericht erlaubt erotische Massagen

Derartige Betriebe würden zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt, urteilten die Richter. 

Ein Flyer mit der Aufschrift „No Sex, only massage welcome, safety first“ liegt auf einem Tisch in einem Arbeitszimmer eines Bordells. 
Ein Flyer mit der Aufschrift „No Sex, only massage welcome, safety first“ liegt auf einem Tisch in einem Arbeitszimmer eines Bordells. dpa/Tom Weller

Berlin-Das Verwaltungsgericht Berlin hat Teile der Infektionsschutzverordnung für nicht rechtens erklärt. Das absolute Verbot sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der geltenden Infektionsschutzverordnung verstoße demnach gegen den Gleichheitssatz, entschied das Gericht am Donnerstag. Erotische Massagen sind in Berlin damit ab sofort wieder erlaubt.

Die Infektionsschutzverordnung untersagte bislang jegliche sexuellen Dienstleistungen mit Körperkontakt. Dagegen hatte unter anderem die Betreiberin eines Massagesalons mit Erotikangebot geklagt. Die 14. Kammer bewertete das absolute Verbot  jetzt als gleichheitswidrig. Die Betriebe würden „zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt“. In diesen würde Geschlechtsverkehr ausgeübt, mit dem „ein ungleich höheres Infektionsrisiko verbunden“ sei.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Das Angebot der Antragstellerin beschränke sich hingegen allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe. Es stehe den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher, argumentierte das Gericht.

Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.