Washington-Dem ehemaligen US-Präsidenten Donald J. Trump sind Medienberichten zufolge kurz vor Beginn seines Amtsenthebungsverfahren die Anwälte abhandengekommen.
Der Sender CNN berichtete am Sonntag, die fünf vorgesehenen Anwälte würden den Republikaner in dem Verfahren nun doch nicht verteidigen. Grund seien Differenzen bei der Strategie gewesen. Trump habe verlangt, dass die Anwälte sich auf seine unbelegten Wahlbetrugsvorwürfe konzentrieren, statt die Rechtmäßigkeit eines Amtsenthebungsverfahrens gegen einen bereits ausgeschiedenen Präsidenten in Zweifel zu ziehen.
CNN berichtete weiter, die fünf Anwälte seien bislang weder bezahlt worden, noch seien Absichtserklärungen mit ihnen unterzeichnet worden. Das Verfahren im Senat soll in der zweiten Februarwoche beginnen. Davor sind erste schriftliche Stellungnahmen des Angeklagten und der Ankläger aus dem Repräsentantenhaus vorgesehen. Das von den Demokraten kontrollierte Repräsentantenhaus hatte die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens wegen „Anstiftung zum Aufruhr“ am 13. Januar beschlossen. Hintergrund war die Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger eine Woche zuvor.
Meistgelesene Artikel
Uneinigkeit über rechtliche Lage
Die Demokraten fordern nach einer Verurteilung Trumps eine lebenslange Ämtersperre auf Bundesebene für den Ex-Präsidenten. Damit wäre eine etwaige Kandidatur Trumps bei der Präsidentenwahl 2024 ausgeschlossen. Die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit im Senat zeichnet sich aber nicht ab. Am vergangenen Dienstag hatten 45 der 50 Republikaner in der Kammer einen Antrag unterstützt, in dem das Verfahren als verfassungswidrig bezeichnet wurde, weil Trump bereits aus dem Amt ausgeschieden ist.
Auch unter Juristen ist umstritten, ob ein Amtsenthebungsverfahren gegen einen Ex-Präsidenten verfassungsgemäß ist. Der entsprechende Verfassungsartikel nennt ausdrücklich Präsidenten, Vizepräsidenten und Regierungsbeamte, gegen die sich ein solches Verfahren richten kann. Der Wissenschaftliche Dienst des Kongresses (CRS) schreibt jedoch: „Es scheint, dass die meisten Gelehrten, die die Frage genau untersucht haben, zu dem Schluss gekommen sind, dass der Kongress die Befugnis hat, das Amtsenthebungsverfahren auf Regierungsvertreter auszuweiten, die nicht mehr im Amt sind.“
