Trump-Klage gescheitert: Herausgabe von Akten zum Sturm auf Kapitol genehmigt
Der Ex-Präsident könne sich nicht lebenslang über die Exekutive hinwegsetzen, so die Richterin. Trump will auch die Freigabe weiterer Aufzeichnungen verhindern.

Washington- Ein US-Bundesgericht hat die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols genehmigt. Wie aus am Dienstag veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht, dürfen die Unterlagen an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden. Ex-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Januar das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt.
Das Gericht sei der Ansicht, „dass das öffentliche Interesse es erfordert, dem gemeinsamen Wunsch von Legislative und Exekutive nachzukommen, die Ereignisse zu untersuchen, die sich vor und am 6. Januar ereigneten“, hieß es in der Erklärung der Bundesrichterin Tanya Chutkan, die von mehreren US-Medien veröffentlicht wurde. Es müsse verhindert werden, „dass solche Ereignisse sich jemals wiederholen“.
Trumps „Haltung, dass er sich über den ausdrücklichen Willen der Exekutive hinwegsetzen kann, beruht auf der Annahme, dass seine exekutiven Befugnisse‚ lebenslang gelten‘“, erklärte Chutkan in der 39-seitigen Stellungnahme. „Aber Präsidenten sind keine Könige, der Kläger ist nicht Präsident.“
Trump will Herausgabe von weiteren Aufzeichnungen verhindern
Trump hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten. Der Ex-Präsident wehrt sich gegen die Übergabe von mehr als 770 Archivseiten an das Repräsentantenhaus, bei denen es sich nach Angaben des Nationalarchivs unter anderem um Aufzeichnungen seines ehemaligen Stabschefs Mark Meadows, seines ehemaligen Beraters Stephen Miller und des ehemaligen Vize-Rechtsberaters Patrick Philbin handelt. Trump will auch die Herausgabe des sogenannten Daily Diary des Weißen Hauses blockieren – eine Aufzeichnung seiner Aktivitäten, Reisen, Briefings und Telefonate.
Weitere Dokumente, die Trump den Abgeordneten vorenthalten will, sind Memos an seine ehemalige Pressesprecherin Kayleigh McEnany, eine handschriftliche Notiz zu den Ereignissen vom 6. Januar und ein Entwurf seiner Rede bei einer Kundgebung vor der Kapitol-Erstürmung.
Der Untersuchungsausschuss lud am Dienstag McEnany, Miller und acht weitere ehemalige Mitarbeiter Trumps als Zeugen vor. „Der Untersuchungsausschuss will jedes Detail darüber in Erfahrung bringen, was am 6. Januar und in den Tagen zuvor im Weißen Haus vor sich ging“, erklärte der Ausschussvorsitzende Bennie Thompson.
US-Medien: Trumps Anwälte bereiten Berufung vor
„Wir müssen genau wissen, welche Rolle der frühere Präsident und seine Mitarbeiter bei den Bemühungen spielten, die Auszählung der Wählerstimmen zu stoppen, und ob sie mit jemandem außerhalb des Weißen Hauses in Kontakt standen, der versuchte, den Ausgang der Wahl zu kippen“, erklärte Thompson. Die vorgeladenen Zeugen hätten vermutlich „relevante Informationen“ über diese Frage.
Mehrere US-Medien berichteten, dass Trumps Anwälte bereits eine Berufung vorbereiten. Trumps Sprecher Taylor Budowich erklärte im Online-Dienst Twitter, Trump werde weiterhin „die Verfassung und das Präsidentenamt verteidigen“. Die Frage des Exekutivprivilegs „sei dazu bestimmt, von den Berufungsgerichten entschieden zu werden“.
The battle to defend Executive Privilege for Presidents past, present & future—from its outset—was destined to be decided by the Appellate Courts. Pres. Trump remains committed to defending the Constitution & the Office of the Presidency, & will be seeing this process through.
— Taylor Budowich (@TayFromCA) November 10, 2021
Trump erkennt seine Wahlniederlage im vergangenen November gegen Joe Biden bis heute nicht an. Seinen völlig unbelegten Vorwurf des massiven Wahlbetrugs hatte er auch am 6. Januar vor Anhängern in Washington wiederholt, als der Kongress Bidens Wahlsieg zertifizieren wollte.
