Über 140 Ermittlungsverfahren wegen Befürwortung des Angriffskriegs

In der Mehrzahl der Fälle geht es um die Verwendung des „Z“-Symbols.

Die Verwendung des „Z“-Symbols <a href="https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/russisches-z-symbol-auch-berlin-droht-mit-strafrechtlicher-verfolgung-li.219225?pid=true">wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet</a>.
Die Verwendung des „Z“-Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet.Imago/ZUMA Wire

Polizei und Staatsanwaltschaften haben in Deutschland mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeleitet. In der Mehrzahl der Fälle gehe es um die Verwendung des „Z“-Symbols, mit dem die russische Armee in der Ukraine unter anderem ihre Panzer und Fahrzeuge kennzeichnet, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine RND-Umfrage bei den Innen- und Justizministerien sowie den Landeskriminalämtern der Bundesländer.

Allein in Sachsen-Anhalt seien seit dem Beginn der russischen Invasion mindestens 19 Verstöße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs erfasst worden, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es nach Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „Z“-Symbols.

Auch im Stadtstaat Hamburg seien bereits mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden. In 16 davon gehe es um die Verwendung des „Z“-Symbols. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen sind 37 Ermittlungsverfahren dazu bekannt, davon 22 wegen des „Z“-Symbols. Zudem seien dort mehr als hundert Sachbeschädigungen mit Kriegsbezug festgestellt worden. Auch dabei habe das „Z“ in vielen Fällen eine Rolle gespielt.

Die Verwendung des Symbols wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet. Jedoch werden nicht in allen Ländern solche Ermittlungsverfahren von den Behörden gesondert erfasst.