Hannover-Der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll wegen unzulässiger Videoüberwachung von Mitarbeitern 10,4 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte mit, die Praxis des Unternehmens mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hannover sei ohne Rechtsgrundlage mindestens zwei Jahre lang gelaufen. Kameras hätten Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume erfasst. Zudem seien Kunden auf Aufnahmen in Wartebereichen zu sehen.
Notebooksbilliger.de wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Auch der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte die Entscheidung. Nach Angaben Thiels handelt es sich um die höchste verhängte Summe in ihrem Zuständigkeitsbereich bei einem solchen Verstoß seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Datenschutzbeauftragte übt Kritik
Die Firma habe die Videokontrolle inzwischen zwar „rechtmäßig ausgestaltet“. Ihre Argumentation, man habe mit dem bisherigen System den Warenfluss verfolgen oder möglichen Diebstählen vorbeugen wollen, greife aus ihrer Sicht aber nicht, sagte Thiel. Die Maßnahme sei nämlich weder auf einen engeren Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte oder Verdachtsfälle bei Straftaten begrenzt worden. Vor umfassenderen Schritten in der Richtung müssten außerdem immer erst „mildere Mittel“ wie Taschenkontrollen erwogen werden. Viele Aufnahmen sollen länger als zwei Monate gespeichert worden sein.
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Weiter sagte die die Datenschutzbeauftragte: „Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann.“ Sie fügte hinzu: „Die Beschäftigten müssen ihre Persönlichkeitsrechte nicht aufgeben, nur weil ihr Arbeitgeber sie unter Generalverdacht stellt.“ Thiel berief sich darüber hinaus auf entsprechende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.
Notebooksbilliger.de: Bußgeld zu hoch
Der Chef von Notebooksbilliger.de hält sowohl die Begründung als auch das Bußgeld selbst für deutlich übertrieben. Dessen Höhe stehe „in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes“, so Oliver Hellmold laut einer Mitteilung. Er sagte demnach: „Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.“
Hellmold forderte, der Bußgeldbescheid müsse aufgehoben werden. Des Weiteren habe sein Unternehmen bereits „eng kooperiert, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen“. Es habe auch das Angebot an Thiel gegeben, sich das System anzusehen. Dass Notebooksbilliger.de seine Beschäftigten gezielt per Kamera beaufsichtige, komme einer „haltlosen Unterstellung“ gleich: „Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen.“
Experte: Nicht „ins Blaue hinein“ beobachten
Der IT-Branchenverband Bitkom sieht das Bußgeld ebenfalls kritisch. 10,4 Millionen Euro seien „nach allem, was sich derzeit sagen lässt, absolut unverhältnismäßig“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens müsse mehr gewürdigt werden, auch bei der Höhe der Strafe sei „mehr Augenmaß“ nötig. Anstatt am Umsatz sei eine Orientierung am Gewinn sinnvoller, so Rohleder - sonst könne dieser „Konstruktionsfehler“ kleinere Firmen überlasten.
René Sandor, Experte für Datenschutzrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS, sagte zu dem Fall, grundsätzlich dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten „nicht ins Blaue hinein“ beobachten. Er sagte weiter: „Das gilt vor allem für Rückzugsbereiche wie Aufenthaltsräume. Die Videoüberwachung darf erst recht nicht vorsorglich zur Abschreckung eingesetzt werden, denn das würde die Vertrauensbasis im Arbeitsverhältnis untergraben.“
