Böllerverkauf in Berlin: Ordnungsamt schließt Geschäft

Das zuständige Finanzamt sowie das Landeskriminalamt stellten zudem weitere Verstöße fest.

Aktuell dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden.
Aktuell dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden.dpa/Tobias Kleinschmidt

Berlin-Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick hat eine Verkaufsstelle im Bezirk schließen lassen, nachdem dieses entgegen aktueller Vorgaben Feuerwerkskörper angeboten hatte. Die entsprechenden Feststellungen wurden demnach bei einer gemeinsamen Kontrolle des Ordnungsamtes mit dem Landeskriminalamt (LKA) und dem zuständigen Finanzamt gemacht.

Zuvor hatten sich mehrere Bürger über den Verkauf beschwert. Mitarbeiter des Amtes beobachteten anschließend in sieben Fällen, dass Gegenstände wie Raketen, Böller oder Feuerwerksbatterien verkauft wurden. Das Geschäft wurde in der Folge durch das dafür zuständige LKA versiegelt. Des Weiteren stellten die Behörden Verstöße gegen das Steuerrecht fest und bemerkten, „dass auch die zulässigen Lagermengen der Nettoexplosivstoffmasse überschritten wurden“. Das Geschäft darf bis zum 11. Januar keine Feuerwerkskörper mehr verkaufen.

Das aktuelle Verkaufsverbot gilt seit dem 16. Dezember, die ursprüngliche Kontrolle in dem betroffenen Geschäft fand am Tag vorher statt. „Der in diesem Fall vom Ordnungsamt festgestellte Verkauf war aber auch ohne den Lockdown bereits zum Zeitpunkt der Kontrollen unerlaubt, da Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nach der Sprengstoffverordnung grundsätzlich nur zwischen dem 29. und 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen“, so das Amt. 

Fällt der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, dürfe normalerweise bereits dann mit dem Verkauf begonnen werden, hieß es. Außerhalb dieses festgelegten Zeitrahmens ist demnach „sowohl der Erwerb als auch das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 nur mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes“ erlaubt. Diese kann nach Angaben der Behörde auf Antrag für besondere Anlässe wie Geburtstage, Jubiläen oder andere Feierlichkeiten erteilt werden.