Berlin-Für Urlaubsreisende ist es wohl der Albtraum: eine Panne oder ein Unfall im Ausland. Deutschlands zweitgrößter Automobilclub, ACE, erklärt, wie man sich wappnet.
Die ersten Schritte nach einem Unfall innerhalb Europas sind immer gleich: Warnblinker einschalten, Rettungsweste anziehen, Unfallstelle absichern, Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und dann den Notruf (112) wählen. Zudem empfiehlt der ACE bei einem Unfall außerhalb Deutschlands grundsätzlich die Polizei zu verständigen.
Versicherung sollte schnellstmöglich kontaktiert werden
Wer selbst schuld am Crash ist, verständigt schnellstmöglich die eigene Versicherung. Bei Fremdverschulden sollte die gegnerische Versicherung kontaktiert werden. In vielen europäischen Ländern gibt der Zentralruf der Autoversicherer online oder telefonisch unter 0800/2502600 Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Meistgelesene Artikel
Für mögliche Rückfragen sollte das Unfallprotokoll samt Aktenzeichen und Adresse der Polizeistation notiert werden – außerdem Typen, Kennzeichen und Versicherung aller unfallbeteiligten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der Fahrer. Bei Fremdverschulden sollten zudem Beweisfotos vom Unfallendstand der Fahrzeuge, dem Unfallort sowie den Schäden an den Fahrzeugen gemacht werden.
Um Unfällen vorzubeugen, empfiehlt der ACE, die wichtigsten Verkehrsregeln aller Länder auf der Route bis zum Ziel zu kennen. Neben unterschiedlichen Tempolimits gelten nicht selten Sonderregelungen, die Autoreisende kennen sollten.
