Urlaub trotz Corona: Das rät die Verbraucherzentrale

Spanien, Italien und andere Länder lockern. Wohin Reisen möglich sind und was bei der Buchung zu beachten ist: Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer in Spanien einreisen will, braucht keinen PCR-Test mehr. 
Wer in Spanien einreisen will, braucht keinen PCR-Test mehr. SOPA Images/Francis Gonzalez

Berlin-Ab in den Urlaub – seit Montag dürfen vollständig Geimpfte aus aller Welt wieder nach Spanien reisen. Auch eine Genesung oder ein tagesaktueller, negativer Antigentest reichen. Willkommen sind laut der Regierung in Madrid auch die Familien der Geimpften, ausländische Kreuzfahrtschiffe dürfen wieder in spanischen Häfen anlegen. Laut Auswärtigem Amt in Deutschland gelten für Spanien die autonomen Gemeinschaften Andalusien, Aragonien, Kastilien-Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, das Baskenland und die Exklave Melilla jedoch weiterhin als Risikogebiete. 

Das Gesundheitsministerium in Madrid hat außerdem die Liste der Risikogebiete, die nun bis zum 20. Juni gültig ist, aktualisiert. In dieser sind unter anderem Deutschland und Österreich aufgeführt. Fragen und Antworten rund um einen möglichst sorglosen Sommerurlaub:

Wohin darf ich reisen?

Mit einer Verordnung vom 12. Mai hat die Bundesregierung die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern aufgehoben, darunter auch einige der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Für Genesene oder Geimpfte gelten sogar noch weitreichendere Lockerungen.

Für Reisende, die aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückkehren, gilt weiterhin eine zehntägige Quarantänepflicht. Das betrifft, wie oben erwähnt, noch Teile von Spanien, aber beispielsweise nicht Mallorca. Nachlesen können Sie das auf der Seite des RKI. Nach einem Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet beträgt die Quarantänezeit sogar zwei Wochen. Maßgeblich ist, ob das Gebiet zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war. Außerdem müssen Reiserückkehrer auf www.einreiseanmeldung.de ihre Daten hinterlegen.

Vollständig Geimpfte oder Genesene können über dieses Portal auch einen entsprechenden Nachweis übermitteln, mit dem sie von der Quarantänepflicht befreit werden können. Dies gilt allerdings nicht für Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten.

Urlauber sollten bei der Reisebuchung also die Corona-Lage im Urlaubsland im Blick behalten: Informationen gibt es beispielsweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Karten zur Corona-Lage in EU-Mitgliedstaaten. Praktisch zugänglich sind diese auch über die Android und iOS-App „Re-open EU“. Auch das Auswärtige Amt bietet mit „Sicher Reisen“ eine App-Lösung.

Was sollte bei der Buchung beachtet werden?

Trotz aller Reiselust sollten Verbraucher nicht außer Acht lassen, dass momentan niemand genau sagen kann, ob eine Reise tatsächlich wie geplant stattfinden kann, warnt die Verbraucherrechtsberaterin Sonja Welzel von der Verbraucherzentrale Bremen. Vor der Buchung einer Reise lohnt sich also der Blick ins Kleingedruckte. „Dort finden sich häufig auch Regelungen dazu, ob und in welcher Höhe im Falle eines Reiserücktritts oder einer Stornierung Gebühren anfallen“, erklärt Welzel.

Wann dürfen Urlauber Auslandsreisen kostenlos stornieren?

Eine kostenlose Stornierung von Pauschalreisen ist in der Regel möglich, wenn ein Land als Risikogebiet eingestuft wird. Verbraucher sollten sich dabei an den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes orientieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Letztendlich ausschlaggebend für eine kostenlose Stornierung sei aber „die juristische Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen“, erklärt das Auswärtige Amt.

Was passiert, wenn der Veranstalter die Reise absagt?

Kann ein Veranstalter die Reise nicht mehr wie geplant stattfinden lassen, muss er laut Verbraucherzentrale Niedersachsen die Kosten komplett zurückerstatten.

Was gilt bei Individualreisen?

Können Urlauber ihr Ziel wegen geltender Reisebeschränkungen, eines Einreiseverbots oder der Lage der Unterkunft im Sperrgebiet nicht erreichen, können sie nach deutschem Recht ihre Unterkunft stornieren und ihr Geld zurückverlangen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts führt laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen aber nicht automatisch dazu, dass eine Unterkunft nicht erreichbar ist. Hier sei im Einzelfall zu prüfen, ob der Kunde sein Geld zurückverlangen kann. Wurde die Unterkunft bei ausländischen Anbietern gebucht, gilt in der Regel dortiges Recht.

Habe ich nach einer Corona-Impfung Vorteile?

Auch das kommt ganz auf das jeweilige Urlaubsland an. In Deutschland haben bereits viele Bundesländer Lockerungen für Geimpfte ebenso wie für Getestete und Genesene beschlossen. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, sich vor Reiseantritt genau über die Regelungen am Reiseziel zu informieren.

Seit vergangenem Dienstag können Bürgerinnen und Bürger aus sieben EU-Mitgliedstaaten ihre Impfzertifikate über eine EU-weit akzeptierte elektronische Plattform als QR-Codes speichern und vorzeigen. In den kommenden Wochen sollen auch die restlichen Mitgliedstaaten mitmachen.