Urteil gefallen: Fast zwei Jahre Haft für geständige IS-Frau

Da sich die 30-jährige Lorin I. laut Gericht mittlerweile aber „glaubhaft vom IS losgesagt“ habe, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte Lorin I. (r.) sitzt vor Prozessbeginn mit ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz in einem Saal des Oberlandesgerichts, und hält sich eine blaue Mappe vor das Gesicht. Jetzt wurde sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Die Angeklagte Lorin I. (r.) sitzt vor Prozessbeginn mit ihrer Anwältin Seda Basay-Yildiz in einem Saal des Oberlandesgerichts, und hält sich eine blaue Mappe vor das Gesicht. Jetzt wurde sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.dpa/Hauke-Christian Dittrich

Celle-Der fünfte Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat die Angeklagte Lorin I. unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, dem sogenannten Islamischen Staat (IS), sowie wegen Besitzes von Kriegswaffen verurteilt. I. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. „Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt“, teilte ein Gerichtssprecher am späten Donnerstagabend mit.

Die Angeklagte habe sich im Dezember 2014 dem IS angeschlossen. Von dort, so das Gericht, „reiste sie mit ihrem Ehemann nach Syrien aus“. Dort lebte sie demnach mit ihrem Ehemann in einer vom IS zur Verfügung gestellten Wohnung und wurde vom IS alimentiert.

Die geständige Angeklagte habe eingeräumt, ihren Ehemann bei seinen Aktivitäten für den IS unterstützt zu haben. So habe sie unter anderem versucht, dessen minderjährige Schwester zur Reise nach Syrien zu bewegen.

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Sie ließ sich zudem in der Öffentlichkeit mit einem Kalaschnikow-Sturmgewehr fotografieren. Anhaltspunkte für eine strukturelle Einbindung der Angeklagten in die Organisation der Ausreise mehrerer Frauen von Deutschland nach Syrien und deren Vermittlung als Ehefrauen an IS-Kämpfer hätten sich aber „nicht erhärten lassen“, so der Sprecher weiter. Deswegen sei das Strafverfahren mit „Zustimmung der Anklagebehörde“ auf das übrige Tatgeschehen beschränkt worden.

„Bei der Strafzumessung und der Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass sich die Angeklagte umfassend geständig eingelassen hat, dass sie bislang unbestraft ist und sich inzwischen glaubhaft vom IS losgesagt hat“, teilte das Gericht weiter mit. Die Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.