Der Hersteller einer Mundspülung darf sein Produkt nicht mehr mit Bezug auf Corona bewerben. Das hat das Landgericht Bielefeld entschieden. In dem Prozess ging es um Sätze wie „Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert“ oder das Wort „Coronaprophylaxe“. Darin hatten Verbraucherschützer einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gesehen. Danach darf sich eine Werbung für Medizinprodukte außerhalb von Fachkreisen nicht auf die Verhütung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen. Das Urteil ist laut Landgericht noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale habe die Wirkung des Produkts nicht in Frage gestellt, erklärte ein Sprecher des Bielefelder Kosmetik- und Arzneimittelherstellers Dr. Wolff im Ärzteblatt. Ob die Firma Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist noch nicht entschieden. Nach Angaben des Sprechers werde man weitere Schritte prüfen, sobald das Urteil schriftlich vorliege. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte das Unternehmen bereits Ende April 2021 abgemahnt. Nachdem es die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, klagten die Verbraucherschützer.
„Corona-Ansteckung im Privatbereich womöglich durch Gurgeln verringert“
In einem vergleichbaren Fall wurde der Hersteller der Mundspülung Plasma Liquid unter Strafandrohung von 50.000 Euro abgemahnt. Mit besagter Mundspülung könnten alle „relevanten Keime wie Viren, Bakterien und Pilze reduzieren“, zudem könnten an „Corona erkrankte Patienten schneller genesen und die Symptome gemindert werden“, sagt ein Sprecher des Unternehmens. Er erklärte nach der Abmahnung: „Da die Produkte Medizinprodukte der Klasse Zwei A sind und keine Medikamente, darf mit der Studie nicht geworben werden“. Das sei„ insbesondere mit Hinblick auf die derzeitige Situation mit ständig steigenden Infektionszahlen äußerst bedauerlich. Die Prognose für den Sommer, insbesondere für den Herbst und Winter sind sehr düster, dennoch beraubt man sich wirksamer Mittel, um die Situation zu entspannen und Menschen zu helfen.“
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Der Sprecher sagte weiter: „Wenn das Produkt in dieser Hinsicht beworben werden dürfte, wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so, dass viele Menschen sich vor der Infektion schützen könnten oder die Infektion bei den infizierten Patienten schneller saniert werden könnte.“
Ende 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn mitgeteilt, er gehe davon aus, dass die Gefahr einer Corona-Ansteckung im Privatbereich womöglich durch Gurgeln verringert werden könne. Damals sagte Spahn der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Wissenschaftlich belegt ist das noch nicht. Aber die Idee dahinter ist, dass Gurgeln mit Mundspülungen aus in Alkohol gelösten ätherischen Ölen oder sogar Kochsalz die Viruslast im Mund-und-Rachen-Raum senken soll.“
