Freispruch für Kasseler Professor nach homophoben Äußerungen bestätigt

Weil er Homosexuellen eine Neigung zum Kindesmissbrauch unterstellte, landete ein Biologieprofessor vor Gericht - und wurde freigesprochen.

Eine Statue der Justitia (Symbolbild). Die homophoben Äußerungen eines Universitätsprofessors sind nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild). Die homophoben Äußerungen eines Universitätsprofessors sind nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht strafbar.dpa/Arne Dedert

Die als Internethetze angeklagten Äußerungen eines früheren Kasseler Universitätsprofessors in einem Interview zur Ehe für alle sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht strafbar. Die „teilweise polemischen und überspitzten Äußerungen“ des Evolutionsbiologen seien nicht als Schmähkritik zu werten und fielen unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Montag. Damit bestätigte der Senat ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Kassel.

In dem im Juli 2017 veröffentlichten Interview soll der 66-Jährige homosexuellen Menschen mit Verweis auf angebliche „biowissenschaftliche Fakten“ eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeworfen haben. „Diverse“ Anzeigenerstatter hätten sich durch die Äußerungen beleidigt gefühlt.

Homosexuelle Paare soll der Mann unter anderem als „sterile, asexuelle Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial“ bezeichnet haben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder seien „bemitleidenswerte Befruchtungsprodukte“, deren Erziehung durch „widernatürliche Frühsexualisierung“ in Form „geistiger Vergewaltigung“ erfolge.

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Oberlandesgericht wertet Äußerungen nicht als Schmähkritik

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Hochschulprofessor Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung vorgeworfen. Von diesen Vorwürfen sprach ihn das Landgericht jedoch frei. Eine Revision wegen angeblicher Rechtsfehler verwarf das Oberlandesgericht nun. Das Landgericht habe richtigerweise entschieden, dass die Äußerungen zu gleichgeschlechtlichen Paaren als unüberschaubare Gruppen „nicht auf die persönliche Ehre von Einzelpersonen“ durchschlage, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.