Urteil nach Einbruch in Berliner Hauptzollamt rechtskräftig

Mehr als drei Jahre nach einem Einbruch in die Asservatenstelle des Hauptzollamtes Berlin mit tonnenschwerer Beute ist das Urteil gegen einen Täter rechtskrä...

ARCHIV - Schilder an der Fassade des Berliner Landgerichts.
ARCHIV - Schilder an der Fassade des Berliner Landgerichts.Sonja Wurtscheid/dpa

Berlin (dpa/bb) –-Mehr als drei Jahre nach einem Einbruch in die Asservatenstelle des Hauptzollamtes Berlin mit tonnenschwerer Beute ist das Urteil gegen einen Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin verworfen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Die Richter hatten den damals 39-Jährigen Ende April 2022 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls verurteilt. Der Mann war demnach am dem Abtransport der Beute – darunter über fünf Millionen beschlagnahmte unverzollte Zigaretten und mehr als acht Tonnen Wasserpfeifentabak - beteiligt.

Im Januar 2020 waren mehrere Männer in das Lager des Amtes in Berlin-Hohenschönhausen eingebrochen. Die Täter sind laut Urteil über eine Dachluke in die Halle eingestiegen. Von innen seien dann die verschlossenen Rolltore geöffnet worden. Die Einbrecher fuhren mit angemieteten Lastwagen in die Halle und beluden diese mit dem Diebesgut. Ermittler hatten nach Hinweisen einen Scheinankauf für den Tabak initiiert, der im April 2021 zur Festnahme des Mannes führte.

Weitere Beschuldigte landeten ebenfalls vor Gericht und wurden verurteilt - zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten. Nach weiteren Verdächtigen wurde noch gefahndet.