Mann trägt „POZILEI“-Aufschrift auf Uniform-Jacke: 1650 Euro Strafe
Der Mann radelte nicht nur mit einer solchen Uniform durch die Stadt, er warf einer Frau auch noch Behinderung des Verkehrs vor. Nun muss er eine Strafe zahlen.

Das Tragen einer zum Verwechseln ähnlichen Polizei-Uniform kann eine Strafe für ein unbefugtes Tragen von Uniformen nach sich ziehen. Das gilt auch dann, wenn auf der nachgemachten Uniformjacke das Fantasiewort „POZILEI“ aufgedruckt ist, wie das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil mitteilte. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, nach der ein 43-jähriger Mann 1650 Euro Strafe zahlen muss (Az: 03 Ns - 47 Js 393/20 - 52/21).
In der Begründung hieß es: Das Tragen einer solchen Jacke, die sich lediglich in den vertauschten Buchstaben von einer Polizei-Uniform unterscheide, begründe eine Verwechslungsgefahr nach dem Paragraphen 132a des Strafgesetzbuchs.
Der Mann war am 6. Februar 2020 in einem der polizeilichen Uniform zum Verwechseln ähnlich sehenden Aufzug auf einem Pedelec durch Paderborn geradelt. Nicht nur das: Er sprach in dem ungewöhnlichen Outfit eine Autofahrerin auf einer Kreuzung an und warf ihr Behinderung des Straßenverkehrs vor. Der auffällig gekleidete Radfahrer klopfte an die Seitenscheibe und beschwerte sich über die Fahrweise der Frau.
Dabei trug er unter anderem eine dunkelblaue Hose und eine neonfarbene Jacke mit dunkelblauen Elementen, silberfarbenen Reflektorstreifen. Auf der Jacke prangte die Aufschrift „Pozilei“ in großen grau-silberfarbenen Druckbuchstaben. Die Jacke habe Ähnlichkeiten mit der Kleidung von Polzisten einer Fahrradstaffel gehabt.
Der Mann gab sich angeblich nicht als Polizist aus
Als Polizeibeamter habe sich der Mann dabei nicht explizit ausgegeben, weswegen ihm auch keine Amtsanmaßung vorgeworfen worden sei. Für eine Verurteilung wegen unbefugten Tragens von Uniformen reiche es jedoch aus, wenn die getragene Kleidung einer Uniform zum Verwechseln ähnlich sieht. Das Fantasiewort „Pozilei“ kann nach Auffassung des Landgerichts bei flüchtiger Betrachtung als „Polizei“ gelesen werden. Genau darauf ziele der „Buchstabensalat“ auch ab. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt, woraufhin er Berufung einlegte.
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die neongelbe Jacke unterscheide sich lediglich durch zwei im Aufdruck vertauschte Buchstaben von den Uniformjacken der nordrhein-westfälischen Fahrradpolizei, erklärte das Gericht. In Kombination mit einer dunklen Hose könnten vor allem „nicht besonders sachkundige“ oder „nicht genau prüfende“ Beobachter denken, dass es sich um eine Polizeiuniform handelt.
Im Fall aus Paderborn mache es keinen Unterschied, dass Zeugen erkannten, es nicht mit der echten Polizei zu tun zu haben. Die Vorschrift solle „vor der bloßen Gefahr von Verwechslungen schützen“, hieß es. Das bereits Anfang des Monats ergangene Urteil ist rechtskräftig.
