Urteil zu Neuwagen-Unfall: Voller Preis nur bei Neukauf
Alles andere sei mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot nicht zu vereinbaren, so der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe-Wird ein neues Auto bei einem Unfall stark beschädigt, steht dem Eigentümer der volle Kaufpreis zu - aber nur, wenn er sich mit dem Geld einen gleichwertigen Neuwagen anschafft. Anders sei eine Entschädigung, die den Reparaturaufwand übersteige, nicht zu rechtfertigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit aus Hessen (Az. VI ZR 271/19).
Der Kläger hatte sich 2017 für gut 37.000 Euro ein neues Auto gekauft. Weniger als einen Monat nach der Zulassung kam es zu einem Unfall. Ein Darmstädter Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt verurteilte den Unfallverursacher trotzdem nur zur Zahlung von gut 6000 Euro für die Reparatur. Dabei war eine Wertminderung des Autos um 1000 Euro mitberücksichtigt.
Das ist laut BGH richtig so. Nach früheren Entscheidungen der Richter kann einem Autobesitzer zwar ausnahmsweise der volle Kaufpreis zustehen, wenn er nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren und der Schaden erheblich ist. Er muss sich dann aber auch ein neues Auto kaufen. Alles andere sei mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot nicht zu vereinbaren, heißt es in dem neuen Urteil. Die Richter bestätigten damit ein Urteil von 2009, an dem es vereinzelt Kritik gegeben hatte.