Zivilklage gegen Ronaldo wegen Vergewaltigung abgewiesen

Das Bundesgericht von Nevada macht den Anwalt der Klägerin für die Entscheidung verantwortlich. Der Jurist habe auf gestohlene Dokumente zurückgegriffen.

Superstar Cristiano Ronaldo im Trikot von Manchester United
Superstar Cristiano Ronaldo im Trikot von Manchester UnitedAP/Jon Super

Las Vegas-Rund vier Jahre nach Vergewaltigungsvorwürfen in den USA ist der Fall für Fußball-Superstar Cristiano Ronaldo wohl endgültig vom Tisch. Ein Bundesgericht in Las Vegas hat eine Vergewaltigungsklage gegen den portugiesischen Fußball-Star Cristiano Ronaldo abgewiesen. In ihrem 42-seitigen Urteil machte Richterin Jennifer Dorsey das rechtswidrige Verhalten von Mayorgas Anwalt für die Einstellung des Zivilverfahrens verantwortlich.

Dieser habe wiederholt auf „gehackte, vertrauliche Dokumente“ zurückgegriffen, die offenbar entwendet worden waren. Durch diesen „Missbrauch und die eklatante Umgehung eines ordnungsgemäßen Prozesses“ habe die Klägerin die Chance verloren, „diesen Fall weiterzuverfolgen“. Ein Strafverfahren wurde bereits 2019 mangels Beweisen eingestellt.

Vergewaltigungsvorwürfe 2018: Es war das wohl schwiergste Jahr für Ronaldo

2018 hatte das inzwischen 37-jährige Ex-Model Kathryn Mayorga den Vorwurf erhoben, dass Ronaldo sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt haben soll. Im Sommer 2019 hatte die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Nevada entschieden, mangels Beweisen keine Anklage gegen den heute 37 Jahre alten Portugiesen zu erheben. Ronaldo hatte angesichts der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn das Jahr 2018 als das „wohl schwierigste“ seines Lebens bezeichnet.

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Mayorga hatte die angebliche Vergewaltigung bereits direkt im Anschluss am 13. Juni 2009 bei der Polizei angezeigt, damals aber weder den Namen Ronaldos noch einen Ort genannt. Im Jahr 2010 einigten sich die Anwälte beider Seiten laut Staatsanwaltschaft außergerichtlich. Der Fußballer hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und beteuert, der Sex sei einvernehmlich gewesen.

Vereinbarung: Mayorga erhielt 375.000 Dollar von Ronaldo

Ronaldos Anwälte erklärten in den Gerichtsdokumenten, der Fußballstar und Mayorga seien die Vereinbarung eingegangen, um „Vertraulichkeit zu wahren“ und einen „öffentlichen und kostspieligen Rechtsstreit zu vermeiden“. Wie Ronaldos Anwälte später bekannt machten, wurden im Zuge der Vereinbarung 375.000 Dollar an die Frau gezahlt. Die Anwälte der Frau hatten nun 25 Millionen Dollar gefordert und dies damit begründet, dass die Gegenseite die Vertraulichkeit gebrochen habe.

Bereits im vergangenen Oktober hatte ein US-Richter die Einstellung auch des Zivilprozesses empfohlen. Er begründete seine Empfehlung damit, dass Mayorgas Anwalt Leslie Stovall die Entschädigungsklage auf Kommunikation zwischen Ronaldo und seinem Anwaltsteam stütze, die im Rahmen der „Football Leaks“-Enthüllungen öffentlich geworden war. Der Austausch zwischen Verteidigern und ihren Mandanten stehe aber unter besonderem Schutz. Richterin Dorsey folgte nun der Argumentation ihres Kollegen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts in Las Vegas kann vor einem Berufungsgericht in San Francisco Berufung eingelegt werden.