Der Vater des Hanauer Attentäters ist vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Damit verwarf das Gericht am Montag in diesen beiden Fällen die Berufung des Angeklagten gegen ein vorinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Hanau. In einem weiteren Anklagepunkt hob das Gericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf und sprach den 75-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung frei.
Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater zur Last gelegt, in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten - darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer - als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet zu haben. In diesen beiden Fällen habe jeweils die Meinungsfreiheit hinter die Interessen der Betroffenen zurückzutreten, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.
Laut Anklage hatte der Mann auch den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) der „Wählertäuschung“ bezichtigt. Auch in diesem Fall handele es sich zwar um eine „ehrkränkende Äußerung“, zugleich aber um eine „Machtkritik“, die möglich sein müsse, so die Vorsitzende.
