Verbot des Kükentötens: Branche unzufrieden mit neuem Gesetz

Die Legehennenhalter warnen vor Problemen beim Verbot des Tötens männlicher Küken. Die Anforderungen des neuen Gesetzes könnten noch nicht erfüllt werden.

Junge Hähne im Korb (Symbolbild) 
Junge Hähne im Korb (Symbolbild) dpa/Bernd Wüstneck

Berlin-Die Legehennenhalter warnen vor Problemen beim Verbot des Kükentötens, das ab 1. Januar in Deutschland greift. „Das Gesetz verbietet nicht nur das Töten männlicher Küken, sondern schränkt ab 2024 auch den Zeitpunkt ein, bis wann eine Geschlechtsbestimmung im Ei vorgenommen werden darf“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Ei, Henner Schönecke, der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Anforderungen erfülle aber noch keine jetzt eingesetzte Technologie. Die Verschärfung sei daher ein „Geburtsfehler“ des Gesetzes. „Es investiert doch jetzt keine Brüterei Millionenbeträge in ein System, das ab 2024 nicht mehr verwendet werden darf.“

Jährlich werden 40 Millionen männliche Küken getötet

Nach einem noch von der alten Bundesregierung erarbeiteten Gesetz muss mit dem massenhaften Kükentöten ab 2022 Schluss sein. Künftig sollen stattdessen Verfahren auf breiter Front einsetzbar sein, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Zum 1. Januar 2024 folgt eine Verschärfung bei der Geschlechtsbestimmung. Dann sollen nur noch Methoden erlaubt sein, die frühzeitiger funktionieren – ab dem 7. Tag des Bebrütens sollen Eingriffe tabu sein. Hintergrund ist, dass Embryos ab dann ein Schmerzempfinden haben, wie das Ministerium erläuterte.

Jährlich werden bisher mehr als 40 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen routinemäßig getötet, weil sie für Brütereien wirtschaftlich nicht lohnend sind. Denn sie legen keine Eier und setzen nicht so viel Fleisch an. Tierschützer protestieren seit langem dagegen.