Vieles bleibt beim geplanten allmählichen Umstieg auf neue, klimafreundlichere Heizungen unklar: Zum Beispiel, wie und in welchem Umfang der Staat die Verbraucher genau unterstützen will.
An einer Sache hält die Bundesregierung aber fest: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen im Neubau sowie im Altbau keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Wärmepumpen und Fernwärme sollten eine Alternative bieten. Die bestehenden Heizungen dürfen zwar weiterlaufen, müssen aber nach einer bestimmten Zeit gegen alternative Heizungen ausgetauscht werden.
Keine Heizkessel mit Öl und Gas nach 30 Jahren Betriebszeit
Der neue Gesetzentwurf ändere nichts an der bestehenden Rechtslage, bestätigt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage. Das Gebäudeenergiegesetz vom 1. November 2020 sieht für den Übergang bereits eine Betriebszeit von 30 Jahren für alle bestehenden Öl- und Gasheizungen. Spätestens nach dem Ablauf dieser Frist müssen die Haushalte also auf eine alternative Heizung umsteigen.
Ausgenommen sind die Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Die meisten privaten Haushalte in Berlin fallen jedoch nicht unter diese Ausnahme.
Zum Beispiel: Nach den letzten Angaben des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDWE) hatten die bestehenden Erdgas-Zentralheizungen in Berlin 2019 ein Durchschnittsalter von 15,3 Jahren hatten, bei Öl-Zentralheizungen lag es schon bei 24,8 Jahren. Das bedeutet, dass Berliner Haushalte mit Gasheizungen im Durchschnitt spätestens in elf Jahren auf eine alternative Heizung umsteigen müssten und die Haushalte mit Ölheizungen schon weniger als in zwei Jahren.
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Im noch aktuellen Gebäudeenergiegesetz sind schon Bußgelder für „vorsätzliche“ oder „leichtfertige“ Ordnungswidrigkeiten vorhergesehen. Wer etwa gegen die Fristvorschriften weiterhin einen fossilen Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann „mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden“. Niedrigere Strafen von bis zu zehntausend Euro sind etwa für die verpasste Inspektion oder einen nicht überreichten Energieausweis vorhergesehen.
Der neue Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums erweitert diese Bußgeldtatbestände um die neuen Verpflichtungen, zum Beispiel, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch alternative Heizungen mit einem Anteil der Erneuerbaren Energien von 65 Prozent eingebaut werden dürfen. Wer gegen diese Verpflichtung künftig verstößt, muss offenbar auch mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Über den Gesetzentwurf wurde seit Anfang März in den Ressorts des Wirtschaftsministeriums abgestimmt. Noch im April müssen die Länder und Verbände angehört werden, bevor der Bundestag über die endgültige Version beraten wird.
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